Nikotin

Gar nicht erst einsteigen - und Hilfe für Aussteiger

mmer weniger Jugendliche fangen heute mit dem Rauchen an. Die Heraufsetzung des Alters für das Rauchen in der Öffentlichkeit  und das Kaufen von Tabakwaren auf 18 Jahre im Jugendschutzgesetz (§ 10) hat  gewirkt. Das ist auch gut, denn:

Frühzeitiges Rauchen erhöht das Risiko einer späteren Nikotinabhängigkeit. Und bereits rauchende Kinder und Jugendliche  brauchen Motivation und Unterstützung für das Aufhören. Anregungen dazu findet Ihr hier.

Zum Thema E-Zigarette und Jugendschutz: Bislang hatte das Jugendschutzgesetz den Verkauf elektronischer Zigaretten und Shishas nicht mit abgedeckt. Weil E-Zigaretten und E-Shishas keinen Tabak enthalten, waren sie vom Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche ausgenommen. Zum 1. April 2016 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas gebilligt. Die beschlossenen Änderungen führen dazu, dass nun auch E-Shishas und E-Zigaretten nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen.

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Keine E-Zigaretten und E-Shishas mehr für Jugendliche - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/Keine-E-Zigaretten-und-E-Shishas-mehr-fuer-Jugendliche-id37370472.html

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