1. Welche Effekte haben die drei geplanten SIE-Fachstellen in den Bereichen Digitalisierung, Sozialarbeit und Recht auf die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Fehlentscheidungen sowie die Entlastung von Pflege- und Leitungskräften, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf nachgelagerte Aufwände und Kosten?
Die im Wirtschaftsplan der SIE 2026 benannten Stellen sind „neu zu besetzen“. Tatsächlich neu sind die je 0,5 VZÄ Digitalisierungsmanager:in und Sozialarbeiter:in. Die Stelle rechtskundige Person ist seit mehreren Jahren im Stellenplan und war in den letzten zwei Jahren nicht aktiv besetzt. Die Ressource wird nun im Hinblick auf die Umsetzung der Neubauprojekte im Rahmen der strategischen Neuausrichtung benötigt.
Die Digitalsierungsprozesse im Gesundheitswesen gehen auf Grund rechtlicher Erfordernisse deutlich über „sonstige“ Digitalisierungsprozesse hinaus.
Zudem wird das Personal insbesondere bzgl. des Dokumentationsaufwandes signifikant entlastet.
Durch die digitale Erfassung und Übertragung von dokumentationsrelevanten Inhalten „vor Ort und in Echtzeit“ erfolgt eine deutliche Entlastung in den Pflegeprozessen und beim Dokumentationsaufwand.
Die Stelle der Sozialarbeiter:in dient dazu, dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen: Durch die Vielfältigkeit der Herkunftsländer, aus den die SIE Mitarbeitende rekrutieren, ergeben sie vielschichtige Herausforderungen.
Die Notwendigkeiten des Personal-Recruitings außerhalb gewohnter Verwaltungsstrukturen stellen diese Mitarbeitenden vor kaum zu überwindenden Hürden. Dies reicht von Meldeprozessen bis zu aufenthaltsrechtlichen Hemmnissen. Die geplante Stelle soll da eine Lotsen- und Willkommensfunktion ausfüllen.
Die SIE versprechen sich durch den Einsatz eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin den Rückgang einer zu beobachtenden Fluktuation bei Bewerber:innen/Mitarbeitenden aus dem Ausland, die aus den oben genannten Problemstellungen herrührt.
Alle drei Stellen eint, dass durch die Erledigung im Betrieb wesentliche externe bzw. Kosten der internen Leistungsverrechnung nicht anfallen.
Die beiden neuen Stellen haben einen Umfang von 1 VZÄ:
Die Pflege und Betreuung in ihrer Personalgesamtheit werden somit zum einen wesentlich entlastet, die Pflegequalität bleibt stabil hoch. Durch die anzunehmende Stabilisierung der Personalstruktur entfallen Notwendigkeit und Kosten für die Inanspruchnahme von Leiharbeit.
2. Welche fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen machen es erforderlich, dass zentrale Aufgaben in den Bereichen Pflege, Sozialarbeit, Recht und Digitalisierung trägerintern durch die SIE wahrgenommen werden, und welche Auswirkungen hat dies auf Qualität, Rechtssicherheit und den laufenden Betrieb der Einrichtungen?
Die Anforderungen hinsichtlich der Digitalisierung ergeben sich aufgrund rechtlicher Normierungen. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist primär im Sozialgesetzbuch V (§§ 306 ff. SGB V) gesetzlich verankert und bildet das verbindliche, sichere digitale Netz für das deutsche Gesundheitswesen und ist für Pflegeinrichtungen mittlerweile, wie für andere Akteure auch verpflichtend.
Dies um u.a. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte zu nutzen. Die Anbindung ist für die meisten Akteure verpflichtend, wobei die Technikkosten grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet werden.
Die Sozialarbeiterstelle (s. auch Antwort zu 1.) ist eine betriebliche Reaktion auf festgestellte Hemmnisse in der Mitarbeiter:innengewinnung/-bindung und hat somit wesentliche Effekte auf den Erhalt der Versorgungsqualität für die Bewohnenden sowie die Vermeidung von Überlastung der Mitarbeitenden. Der laufende Betrieb wird in Summe stabiler und effizienter.
3. Wie stehen die wirtschaftlichen Ergebnisse der SIE – insbesondere Defizite und Verwaltungskosten – im Zusammenhang mit den fachlichen, rechtlichen und sozialen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige und sozial tragfähige Versorgung älterer Menschen?
Grundsätzlich resultieren die Defizite aus der kontinuierlichen Sicherstellung des vollständigen Angebotes der sozialen Daseinssorge.
Wie andernorts ausgeführt, resultieren die Defizite aus strukturellen Gründen, der überwiegend schlechten und unzeitgemäßen Bausubstanz und den Erfüllungen der Daseinsvorsorge (hier: Sicherstellung der Versorgungsqualität durch Inanspruchnahme Leiharbeit).
4. Welche inhaltlichen Ziele verfolgt die mittelfristige Planung der SIE für die Jahre 2027 und 2028 im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Pflegequalität und soziale Infrastruktur, und welche fachlichen, pflegerischen, rechtlichen oder sozialen Anforderungen haben zu Abweichungen von den im Rahmenkonzept vorgesehenen Werten geführt?
Hier wird auf die Antworten in der VO/2026/14887-01 vom 12.02.2026 verwiesen.