Vorlage - VO/2025/14573  

Betreff: AfD: Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Gehbehinderung zur Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
07.10.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die rgerschaft möge beschließen:

Die Hansestadt Lübeck ermöglicht Menschen mit nachgewiesener Gehbehinderung die Nutzung von E-Scootern in der Fußngerzone, auch während der geltenden Sperrzeiten (10:3019:00 Uhr).

Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Nachweis einer Gehbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Landesamtes für Soziale Dienste, aus dem der anerkannte Grad der Behinderung (GdB) hervorgeht.

Verpflichtung, den E-Scooter ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) zu bewegen.

Ausgabe einer sichtbaren Genehmigungsplakette oder Karte durch die Stadtverwaltung, die von Ordnungsbehörden kontrolliert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verfahren zur Beantragung und Ausgabe der Genehmigungen einzurichten.
 


Begründung

Viele Menschen in Deutschland und selbstverständlich auch in Lübeck leiden unter Gehbehinderungen infolge von Knie- oder Hüftproblemen. Sie können längere Wege nur unter Schmerzen oder gar nicht bewältigen. Der Einsatz von E-Scootern in Schrittgeschwindigkeit ermöglicht diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen, kulturellen und touristischen Leben, ohne die Sicherheit der übrigen Fußnger zu beeinträchtigen.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14573   AfD: Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Gehbehinderung zur Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2025/14573-01   Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag: AfD: Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Gehbehinderung zur Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone   3.031 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses