Vorlage - VO/2025/14281  

Betreff: Sanierung Fischstraße 2-6 - Aufhebung eines Sperrvermerkes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bauch, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.07.2025 
35. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.07.2025 
36. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.07.2025 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der auf dem Produktsachkonto 1110290 370 7851000 Gebäudemanagement/Verwaltungs-gebäude Fischstraße 2 6, Brandschutzsanierung/Hochbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 280.000,00 EUR werden freigegeben.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Aufhebung des Sperrvermerkes nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GemHVODoppik

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Sanierung der Wärmeerzeugungs- und verteilungsanlagen führt zu einem geringeren Verbrauch fossiler Brennstoffe und somit zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

In der Bürgerschaftssitzung am 26.09.2024 wurden die investiven Mittel für die Brandschutz- und Raumplanungsmaßnahme Fischstraße 2 6 als Verwaltungsstandort in 2025 mit einem Sperrvermerk versehen, für dessen Aufhebung eine Festlegung der zukünftigen Standorte der Verwaltung vorausgehen muss. (siehe Protokoll zur Bürgerschaftssitzung vom 26.09.2024, TOP 9.8 Haushalt 2025, Fachbereich 5, Abschnitt 5.11)

 

Ein Vorschlag für die Neustrukturierung der Verwaltungsstandorte wurde von der Verwaltung erarbeitet (VO/2025/14014 Zwischenbericht Raumplanung IV). In dem Zwischenbericht ist die Nutzung des Gebäudes in der Fischstraße 2 6 weiterhin als Verwaltungsstandort vorgesehen. Die Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrvermerks liegen vor.

 

Das Verwaltungsgebäude Fischstraße 2 6 wird durch den Bereich Personal genutzt. Darüber hinaus halten sich ortsfremde Personen in dem Gebäude auf. Es befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Besonderer Handlungsbedarf besteht beim baulichen Brandschutz und bei den technischen Anlagen. Ein zweiter, baulicher Rettungsweg, der nach Landesbauordnung bei Neubauten zwingend gefordert wird, liegt nur eingeschränkt über eine beschränkt mögliche Anleiterbarkeit vor. Zurzeit wird der 2. Rettungsweg aus den Obergeschossen über Fensteröffnungen gewährleistet. Die Personenanzahl, die von der Feuerwehr über Anstell- oder Drehleitern in angemessener Zeit im Gefahrenfall aus dem Gebäude evakuiert werden können, ist begrenzt.

 

Im Rahmen von Bauteilöffnungen wurde festgestellt, dass sämtliche Leitungsdurchführungen der haustechnischen Gewerke zwischen den einzelnen Brandabschnitten nicht geschottet sind. Im Brandfall kann sich Feuer und insbesondere Rauch ungehindert über alle Geschosse ausbreiten.

 

Da es sich bei den aufgeführten Punkten um sicherheitsrelevante Mängel handelt, müssen diese zeitnah behoben werden. Etwaiger Bestandsschutz kann hier nicht geltend gemacht werden. Die Hansestadt Lübeck ist als Betreiber gemäß den aktuellen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Landesbauordnung, Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung r den sicheren Betrieb ihrer Gebäude verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls sie eine ihrer Pflichten verletzt.

 

Entsprechend müssen die erforderlichen Mittel für die hier dringend erforderliche Planung und Umsetzung der Instandsetzung mit dem Ziel der Sicherstellung von Verkehrssicherheit verfügbar sein, um den vorgenannten Verpflichtungen nachkommen zu können.

 

Der Feuerwehr ist der bauliche Zustand des Gebäudes bekannt. Unter der Prämisse, dass die Sanierung zeitnah erfolgt, stimmt sie der weiteren Nutzung des Gebäudes zu. Sollte die Sanierung nicht zeitnah erfolgen, muss die Situation neu bewertet werden, was zu einer Nutzungseinschränkung oder sogar Schließung des Gebäudes führen kann. 

 

Das Gebäude wurde zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt. Dadurch werden weitere Absprachen mit dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege bezüglich der bereits bestehenden Planung notwendig.

 

Ein Zwischenstand der Kostenberechnung nach DIN 276 liegt für das Projekt wie folgt vor:

 

KG 300 Hochbau       1.046.000,00 EUR

KG 400 technischer Ausbau      1.615.000,00 EUR

KG 700 Nebenkosten 25%                                665.250,00 EUR

Gesamtkosten                               3.326.250,00 EUR

 

 

Eine Überarbeitung hinsichtlich der denkmalpflegerischen Belange steht noch aus.

In den Gesamtkosten sind Abbruchkosten in Höhe von ca. 110.000,00 EUR enthalten, die über den konsumtiven Haushalt abgerechnet werden.

 

Der Sperrvermerk sollte zur Fortführung der Planung der Gesamtmaßnahme aufgehoben werden. Die Maßnahme ist unter dem bestehendem PSK 111029 370 7851000 Gebäudemanagement/Verwaltungsgebäude Fischstraße 2 6, Brandschutzsanierung/Hochbaumaß-nahmen geordnet. Die Zustimmung des Bereichs Haushalt und Steuerung liegt vor.

 

Es ist geplant, das Projekt im November 2025 in den Gremien vorzustellen, um die Projektfreigabe zu erhalten. Der Baubeginn ist r das 3. Quartal 2026 geplant. Die Maßnahme soll bis Mitte 2028 abgeschlossen sein.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Finanzelle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (259 KB)