Mit Haushaltsbegleitbeschluss 2025 (VO/2024/13494-01) wurde von der Bürgerschaft beschlossen, eine unbesetzte Stelle im Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht zu besetzen. Im RPA waren zwei Stellen unbesetzt, die Stelle 8719 (Vergabeprüfung) und 9421 (Nebenkassenprüfung), letztere wurde daraufhin mit einem Sperrvermerk „Freigabe Bürgerschaft“ versehen.
Nebenkassen sind gemäß § 34 Abs. 5 GemHVO in jedem zweiten Jahr unvermutet zu prüfen. Aktuell gibt es in der Hansestadt Lübeck 210 prüfpflichtige Nebenkassen. Ohne eine:n zweite:n Nebenkassenprüfer:in würden die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt werden können.
Das RPA hat daher im Zuge der Prioritätenprüfung Ende 2024 entschieden, dass die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zur Prüfung der Nebenkassen den Vorrang vor den Vergabeprüfungen zu bekommen hatte. Seit Mitte 2025 hat das RPA wieder eine zweite Nebenkassenprüfer:in. Da die Stelle 9421 mit einem Sperrvermerk versehen ist, wurde sie besetzt auf der Stelle 8719.
Die Vergabeprüfungen sind Teil der nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 GO vorgeschriebenen Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln. In den vorangegangenen Jahren wurden von der HL jährlich durchschnittlich 400 Vergaben von der HL ab mindestens 25 TEUR mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 140 Mio. EUR durchgeführt. Dabei handelt es sich um rund 180 Vergaben für bauliche Leistungen mit einem Volumen von rund 65 Mio. EUR und weitere rund 220 übrige Vergaben mit einem Volumen von rund 75 EUR Mio. Das RPA überprüfte bisher hiervon im Rahmen des jährlichen Monitorings der Vergaben 11-14 Vergaben (ca. 3%). Der Bürgerschaft liegen die jährlichen Monitoringberichte zu den Vergabeprüfungen vor. Hier ist im Detail ersichtlich, was das RPA bisher im Auftrag der Bürgerschaft zum Themenkomplex Vergaben feststellen musste. Nach wie vor liegen dem RPA eine Vielzahl an Feststellungen in den Vergabeprüfungen vor. Die Abstellung von Vergabefehlern muss die unbedingte Absicht der Verwaltung sein.
Das Ziel des RPA ist es durch die Besetzung der Stelle die Anzahl der Vergabeprüfungen pro Jahr signifikant zu steigern und so mitzuhelfen, dass die Verwaltung der Hansestadt Lübeck zukünftig rechtssicherer agiert und Finanzmittel sparsam verwendet.
Wird die Stelle nicht besetzt, verharren wir auf der geringen Anzahl an Vergabeprüfungen, obwohl das Thema dringend mehr Aufmerksamkeit benötigt. Die Aufgabenerledigung der Vergabeprüfungen im RPA ist ohne die Aufhebung des Sperrvermerks auf der Planstelle 9421 und Besetzung der Stelle Vergabeprüfung nicht gewährleistet.
Die mdl. Anfrage aus einer Fraktion zur Umschichtung von Aufgaben innerhalb des RPA, z. B. statt Verwendungsnachweisprüfungen Vergabeprüfungen durchzuführen und das Weglassen von Prüfungen, z. B. durch die Verlängerung des Turnus bei Nebenkassenprüfungen, zugunsten von Vergabeprüfungen ist nicht möglich. Der Mindestturnus für Nebenkassenprüfungen liegt bei zwei Jahren und ist in § 34 Abs. 5 GemHVO vorgeschrieben.
Der Versuch Verwendungsnachweisprüfungen (VWN-Prüfungen), die viele Kapazitäten des RPA binden, durch Anfragen über den Städteverband und somit darüber dann bei den Landesgesetzen erlassenden Stellen zu minimieren, ist in den letzten drei Jahren trotz Intervention vieler RPA-Leitungen nicht erfolgreich gewesen. Ferner sind viele VWN-Prüfungen durch das RPA uneingeschränkt notwendig, da die Mittelgeber keine Landesstellen sind, sondern z. B. einmalige Mittelgeber bei Baumaßnahmen (Bundesebene oder Forschungseinrichtungen) darstellen. Mittlerweile prüft das RPA rund 25 Verwendungsnachweise jährlich. Die Anzahl ist stetig steigend. Dabei handelt es sich um eine große Anzahl an quartalsweise bzw. jährlich wiederkehrenden VWN-Prüfungen insb. aus dem Sozialbereich (z. B. Leistungen nach dem SGB XII ohne Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Landespflegegesetz, Bildung und Teilhabe, Förderung des Personalaufwuches in den Gesundheitsämtern, Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderung für Quartale und Jahr usw.), aber auch um Einmalprüfungen u. a. bei Baumaßnahmen (z. B. Soziale Stadt Moisling, Umbau Lübeck-Nordwest, Denkmalschutz, Sanierung und Umbaumaßnahmen an der Hansehalle) oder auch VWN bei anderen Maßnahmen (bspw. 4 VWN zum Digital Pakt-Schule). In der Regel enthalten alle (!) Verwendungsnachweisprüfungen, die durch das RPA geprüft werden müssen, die Möglichkeit durch die Finanzmittel gebende Stelle eine Prüfung durchzuführen. Bei welcher der Prüfungen, die das RPA durchführt, dies durch die jeweiligen Mittelgeber durchgeführt wird und in welcher Intensität, entzieht sich der Kenntnis des RPA.
Das RPA HL hat im Vergleich zu vielen anderen RPA wenig Personal und ist bereits jetzt mehr als bestrebt, überhaupt seine in § 116 GO gesetzlich definierten Prüfpflichten zu erfüllen. Ergänzend informiert das RPA, dass gemäß GO die Bereitstellung einer der Einwohnerzahl entsprechend ausreichenden Anzahl an Mitarbeitenden für das RPA durch den Bürgermeister vorgeschrieben ist. Anbei benennt das RPA beispielhaft die mdl. durch eine Fraktion angefragten Kommunen und ihre Mitarbeitenden (MA) der dortigen RPA.
Neumünster 6 MA (80.185 Einwohner:innen)
Flensburg 10 MA (92.667 Einwohner:innen)
Braunschweig 18,5 MA (255.307 Einwohner:innen)
Kiel 17,00 MA (248.873 Einwohner:innen)
Rostock 14 MA (210.795 Einwohner:innen)
Oldenburg 15 MA (172,830 Einwohner:innen)
Das RPA Lübeck verfügt zum Stand 01.06.2025 über 15 MA und befindet sich hiermit somit im unteren Bereich.
Die benötigten Haushaltsmittel für die Ausschreibung zur Besetzung der Stelle sowie die Personalkosten können im Budget des RPA unterjährig aufgefangen werden.
Bürgermeister Jan Lindenau