Zum Block 1 - Strategiephase:
In der Strategiephase von 01/2021 bis 12/2022 standen 2.200.000 € Fördermittel zur Verfügung. Es wurden 98% der Mittel abgerufen. Dies entspricht einem Volumen von 2.155.867 €. Die Differenz zwischen den geplanten und den tatsächlich verwendeten Mitteln beträgt nur 2% und ist auf übliche Planungsunsicherheiten bei der Beantragung der Mittel zurückzuführen, die längere Zeit vor der Umsetzung erfolgte.
Die Mittel werden im Nachgang nach Einreichung der Verwendungsnachweise abgerufen. Es wurden daher nur die Mittel abgerufen, die auch tatsächlich verausgabt und von der Hansestadt Lübeck vorher ausgelegt wurden. Eine Rückzahlung der Mittel, die zwar beantragt aber nicht verausgabt wurden, ist daher nicht notwendig.
Die erforderlichen Kosten werden zu 100 % im Haushalt geplant und nachrangig vom Fördermittelgeber mit einer Quote von 90% refinanziert.
Zum Block 2 - Umsetzungsphase:
Zu 1: Höhe des Abrufs von Fördermitteln:
Für die Umsetzungsphase stehen Personal- und Sachkosten in Höhe von 5.317.650 € und Mittel für Investitionen 7.175.000 € zur Verfügung.
Davon wurden 2.039.528,06 € für das Jahr 2023 und das 1. Halbjahr 2024 abgerufen. Der nächste Fördermittelabruf findet im Sommer 2025 statt.
Zu 2: Bisherige Projektmittelverwendung (ab 50.000 Euro):
Die Investitionskosten sollen laut Fördermittelgeber für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
Investitionskosten | 7.175.000 € |
Digitales Kulturwerk | 1.050.000 € |
Kollaborationsplattform | 475.000 € |
Smart City Infrastruktur | 3.275.000 € |
Intelligentes Verkehrsflussmanagement | 375.000 € |
Minimierung des Parkplatzsuchverkehrs mittels dynamischer Parkplatzzuweisung und autonomen Transportservice | 2.000.000 € |
Der Abruf der Fördermittel erfolgt in 2021,2022, 2023 jährlich und wurde 2024 auf halbjährlich umgestellt. Aktuell ist ein vollständiger Abruf bis zum Ende der Förderzeit geplant.
Zu 3: Weitere Projektplanung bis Ende 2028:
Das Digitale Kulturwerk wird gemäß Berichterstattung aus VO-2024-13405 Projektbericht Digitales Kulturwerk umgesetzt.
Die Kollaborationsplattform wurde mit der VO-2024-13176 Start des geförderten Smart City Projekts zur Bürgerbeteiligung mithilfe einer Kollaborationsplattform zur Umsetzung beauftragt. Die erste Ausschreibung wird aktuell vorbereitet.
Das Projekt zum Ausbau der Smart City Infrastruktur wird den Gremien zeitnah in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Es basiert auf der Vorlage VO-2020-09402-Smart City Plattform Lübeck und erweitert dieses um konkrete Vorhaben.
Das Projekt Intelligentes Verkehrsflussmanagement wurde auf Wunsch des Fördermittelgebers angepasst und unterstützt die Einführung des Baustellenmanagements roads und dessen Integration in die Smart City Infrastruktur (VO/2019/07949). Damit verbunden ist die Einführung eines Verkehrsleitrechners (Projekt VIAA – VO/2023/12450; VO/2024/13077), das im Rahmen eines anderen Fördermittelprojektes umgesetzt wird.
Für das Projekt Minimierung des Parkplatzsuchverkehrs mittels dynamischer Parkplatzzuweisung und autonomen Transportservice wird ebenfalls zeitnah eine Vorlage zur Entscheidung in den Gremien vorbereitet.
Zu 4: Konzepte für Zeit nach Ablauf des Fördermittelprojektes
Aktuell wird intensiv nach Fördermittelprogrammen für eine Anschlussförderung nach Auslaufen des Modellprojektes Smart City gesucht. Die Aussichten werden aufgrund des neugegründeten Bundesdigitalministeriums als erfolgsversprechend eingeschätzt.
Zum Block 3 – IT-Sicherheit bei der HL:
Die Stelle des Chief Information Security Officers war nur eine von diversen Stellen im Bereich Digitalisierung, Organisation und Strategie, die im fraglichen Zeitraum zu besetzen waren. Der Bereich DOS wurde erst im September 2022 von einer Stabsstelle in einen Bereich umgewandelt, in diesem Zuge gab es erheblichen organisatorischen Bedarf. Im Jahr 2023 wurden neben der Stelle des CISO noch zehn weitere Besetzungsverfahren durchgeführt, darunter zwei Abteilungsleitungen und die Projektleitungen für das Projekt E-Akte und das Projekt OZG. Diese Anzahl an Besetzungsverfahren stellte für die zum damaligen Zeitpunkt noch sehr kleine Organisationseinheit einen erheblichen Aufwand dar. Eine parallele Besetzung mehrerer Stellen ist aufgrund der begrenzten Ressourcen im Bereich Personal nicht möglich, so dass eine klare Priorisierung der zu besetzenden Stellen vorgenommen werden muss. Aus diesem Grund wurde die Besetzung von Stellen von bereits laufenden Projekten höher priorisiert. Zum damaligen Zeitpunkt bestand außerdem keine gesetzliche Verpflichtung, die Stelle des Chief Information Security Officers umgehend zu besetzen. Die Dringlichkeit dazu hat sich erst in den letzten Monaten aufgrund der globalen Bedrohungslage und der dringenden Empfehlung des Landesrechnungshofes ergeben.