Vorlage - VO/2025/14123  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Bau von Wärmepumpen in Gebieten mit Erhaltungssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.03.2025 
30. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In einem Onlinebeitrag von HL-live unter dem Titel „becker CDU diskutierte über Energiepolitik“ heißt es:

 

Auf die Frage von Christopher Lötsch an den Vertreter der Innung Sanitär Heizung Klima Lübeck, Henning Junghans, nach konkreten Vorschlägen zur Erleichterung des Einbaus von Wärmepumpen wünschte sich der Installateurmeister und Energieberater vor allem einfachere Genehmigungsverfahren. ‚Warum soll bei kleineren Wärmepumpen, die zwar keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen, aber in Gebieten mit Erhaltungssatzungen liegen, jede Wärmepumpe einzeln genehmigt werden müssen?‘“

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1. Trifft es zu, dass der Bau von Wärmepumpen, die keine baurechtliche Genehmigung benötigen, in Gebieten mit Erhaltungssatzungen dennoch genehmigungspflichtig ist?

 

Falls ja:

a) Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Genehmigungspflicht?

b) In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2022 bis 2024 eine solche Genehmigung für den Bau einer Wärmepumpe beantragt?

c) Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Genehmigungsverfahrens?

d) In wie vielen Fällen wurde eine Genehmigung versagt?

 

2. Wie bewertet der Bürgermeister das Genehmigungserfordernis für Klimaschutzinvestitionen in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung vor dem Hintergrund der Zielsetzung, Lübeck bis 2035 klimaneutral zu machen?

 

3. Welche Rolle spielt das Klimaneutralitätsziel (bis 2035) in der Verwaltungspraxis bei der Entscheidung über Genehmigungen für Investitionen in Gebieten mit Erhaltungssatzungen?

 

4. Gibt es - abgesehen von Wärmepumpen - weitere Klimaschutzmaßnahmen, deren Investitionen in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung üblicherweise abgelehnt werden?

5. Die Bürgerschaft hat im Februar 2025 den Bürgermeister beauftragt, bis zum Sommer 2025 zeitgleich mit der Transformations- und Ausbauplanung der Stadtwerke ein Konzept vorzulegen, das unter anderem auflistet, welche Satzungen geändert werden müssen, um rechtliche Hürden für die Wärmewende abzubauen, sowie einen Fahrplan für die Umsetzung enthält.

Beabsichtigt der Bürgermeister in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung bestehender Erhaltungssatzungen?
 


 


Begründung


 


Anlagen