Vorlage - VO/2024/13691-02
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Beschlussvorschlag
Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:
1. Den von der EU geforderten Mindestsatz von 22,5 Prozent der Neuanschaffungen an elektrisch betriebenen Linienbussen zu bestellen.
2. Der Lübecker Bürgermeister wird ersucht, die frei gewordenen Steuermittel zur Tilgung von Schulden zu verwenden.
Begründung
Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH plant seine Linienbusflotte in den nächsten 15 Jahren komplett auf emissionsfreien Elektroantrieb umzustellen und hat daher beschlossen, seit letztem Jahr nur noch klimaneutrale Modelle zu bestellen.
Bis 2030 sollen 140 der 200 Busse durch Elektrobusse ersetzt werden. Dieses ambitionierte Vorhaben sieht sich jedoch mit einer finanziellen Herausforderung konfrontiert, da der Bund das KsNI-Programm eingestellt hat, stehen ab 2025 keine Zuschüsse mehr zur Verfügung.
Der Bund schiebt den Verkehrsunternehmen neue Aufgaben zu, nimmt aber gleichzeitig die Fördermittel weg. Jetzt sollen die Verkehrsunternehmen die Mehrkosten tragen.
Der Preis eines Elektrobusses beträgt laut Herstellerangaben etwa das Doppelte eines herkömmlichen Dieselbusses. Hinzu kommen die Anschaffungs- und Betriebskosten für die notwendige Ladeinfrastruktur. Angesichts dieser finanziellen Belastungen haben einige ÖPNV-Betreiber bereits angekündigt, ihre Beschaffungspläne zu überdenken.
Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH soll bei der Neuanschaffung zu einem Drittel vorerst weiter auf den Diesel setzen – rein aus Kostengründen. Die EU-Richtlinie für eine schrittweise Umstellung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel werden eingehalten.
Anlagen
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