Wechsel des Veranstalters:
16 Jahre agierte der Verein Lübeck Marathon e.V. als Veranstalter des Stadtwerke Lübeck Marathons. Mit der Ankündigung des Vereins im September 2023, dass dieser nach der 16. Ausgabe am 15.10.2023 nicht mehr als Organisator zur Verfügung stehen wird, begann für den Bereich Schule und Sport eine Zeit intensiver Gespräche und umfangreicher Aufbereitung von Informationen, um schnellstmöglich einen neuen Veranstalter für diese etablierte überregionale Großsportveranstaltung zu finden. Anfang 2024 erklärte sich dann der Turn- und Sportbund der Hansestadt Lübeck e.V. (TSB) bereit den 17. Stadtwerke Lübeck Marathon zu veranstalten und richtete dafür eigens eine Stabstelle Marathon ein. Die Hansestadt Lübeck blieb weiterhin Mitveranstalter und sicherte die Veranstaltung im Jahr 2024 mit einer Summe von 80.000,00 EUR für den Fall einer Unterdeckung + 7.000 EUR Zuschuss für Finisher-Medaillen ab.
Die folgenden Monate stellten die Organisatoren vor große Herausforderungen. Die gesamte Planung musste neu aufgelegt werden, denn zum einen konnte aus Datenschutzgründen nicht auf die Unterlagen des vorherigen Veranstalters zurückgegriffen werden und zum anderen wurde die bisherige Vermarktungsagentur Pro Event aus Rostock durch die lokal verortete Agentur Palm-Sports ersetzt, was insbesondere auch einen kompletten Neustart im Bereich Internet/ Social Media bedeutete.
17. Stadtwerke Lübeck Marathon
Dem neuen Organisationsteam gelang es bei seiner Premiere am 20.10.2024 sofort die Anmeldezahlen im Vergleich zu 2023 um 30 % auf rund 5.844 Anmeldungen zu steigern. Dabei wurden neue Ideen und Vermarktungskonzepte entwickelt sowie zusammen mit dem Bereich Schule und Sport neue Partnerschaften geschaffen (Adventslauf Ratzeburg, Sun-Run Grömitz sowie Aufbau eines Deutsch – Dänischen Laufnetzwerkes im Rahmen des EU-Bürgergeldfonds). Weitere Detailinformationen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Weil nicht auf konkrete Zahlen aus den Vorjahren zurückgegriffen werden konnte, mussten die Organisatoren eine auf Schätzwerten basierende Budgetplanung einbringen. Die vorliegende Endabrechnung weist letztendlich einen Fehlbetrag von 13.482,36 EUR aus (siehe Anlage 3), welchen der Bereich Schule und Sport gem. den Vorgaben des Mitveranstaltervertrages aus dem Jahr 2024 bereits ausgeglichen hat. Angesichts der vielen Erstanschaffungen von Geräten sowie der Erarbeitung neuer Konzepte inkl. dem Internetauftritt ist das vergleichsweise kleine Defizit ein gutes Ergebnis dieser für Lübeck herausragenden Sportveranstaltung. Durch eine Ausweitung der Vermarktung sowie die angestrebte weitere Erhöhung der Teilnehmer:innen – Zahlen ist der TSB für die Folgejahre jedoch sehr zuversichtlich das bisher ausgewiesene Defizit reduzieren zu können.
Zukünftige Ausrichtung
Der TSB hat gegenüber dem Bereich Schule und Sport sein grundsätzliches Interesse an einer langfristigen Ausrichtung des Stadtwerke Lübeck Marathons bekundet. Folgende Voraussetzung sind dafür jedoch aus Sicht der Organisatoren notwendig:
- Es hat sich in 2024 gezeigt, dass der personelle Aufwand für die Organisation weitaus größer ist, als ursprünglich angenommen. Deshalb ist eine Erhöhung der Personalkapazitäten auf Seiten des TSB zwingend notwendig, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass neue Zielgruppen (Stichworte „Inklusion“ und „Partnerstädte HL“) angesprochen werden sollen.
- Um Investitionen zu tätigen und Personal längerfristig binden zu können, ist eine wichtige Voraussetzung die Fortführung der Partnerschaft und Unterstützung mit der Hansestadt Lübeck im Rahmen des Mitveranstalter-Vertrages für die Jahre 2025 – 2029. Dieses gilt insbesondere auch für den Fall einer Unterdeckung der Veranstaltung und der damit verbundenen Zusicherung eines jährlichen Fehlbetrag-Ausgleichs bis max. 80.000 EUR pro Haushaltsjahr + 7.000 EUR Zuschuss für Finisher-Medaillen aus städtischen Sportfördermitteln.
Aus Sicht des Bereiches Schule und Sport sind die vorgenannten Forderungen des TSB gegenüber der Hansestadt Lübeck durchaus nachvollziehbar und wären mit dem Abschluss eines neuen Mitveranstalter-Vertrages für die folgenden Jahre bis 2029 auch vollständig abgedeckt. Auch ist das im Vertrag vorgesehene Mittel des Fehlbetrags-Ausgleichs ein sinnvolles und bürokratiearmes Instrument, da es sich ausschließlich auf die abschließende Einnahme-/ Ausgaberechnung bezieht anstatt einzelne Vergünstigungen und Nachlässe bei z.B. städtischen Gebühren in den Fokus zu rücken. Einzige Ausnahme bleibt hier die gem. Mitveranstalter-Vertrag vereinbarte kostenfreie Bereitstellung von städtischen Räumlichkeiten am Veranstaltungswochenende.