Vorlage - VO/2024/13651  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 380.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2025 der LÜBECKER MUSEEN
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.12.2024 
15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Hauptausschuss zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2025

Beschlussvorschlag


Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 380.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramm 2025 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch das Verfahren zur Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die LÜBECKER MUSEEN finanzieren ihr Jahresprogramm in 2025 die Realisierung von Sonderausstellungen inklusive Marketing, Werbung und Pressearbeit sowie die Durchführung von Veranstaltungen zu einem großen Teil aus Drittmitteln.

Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Förderung in Höhe von 380.000 Euro ist ein substantieller und unverzichtbarer Beitrag zur Durchführung des geplanten Programms.

 

Mit der Spende über 380.000 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 2.836.819,18 Euro.

Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 380.000 Euro zuständig.


 


Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2025
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2025 (882 KB)