Vorlage - VO/2024/13546
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Beschlussvorschlag
Zukünftig werden an jeder Straßenkreuzung und jeder Straßenquerung in Lübeck, an denen Baumaßnahmen erfolgen, die Bordsteinkanten im Sinne der Barrierefreiheit abgesenkt.
Es ist nicht mehr zulässig, Bordsteinkanten nach Bauarbeiten ohne Absenkung zu setzen.
Begründung
Der Antrag zur Absenkung von Bordsteinkanten bei Baumaßnahmen in Lübeck ist aus folgenden Gründen zu befürworten:
1. Rechtliche Verpflichtung
Die UN-Behindertenrechtskonvention und Landesbauordnung fordern Barrierefreiheit. Die Stadt muss dieser Forderung nachkommen.
2. Inklusion und Teilhabe
Abgesenkte Bordsteine ermöglichen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen jeden Alters eine selbstständige Fortbewegung. Alle Menschen können so am gesellschaftlichen Leben teilhaben
3. Unfallvermeidung
Hohe Bordsteine sind Sturzrisiko für z.B. Ältere und Menschen mit Sehbehinderung, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen insbesondere für Menschen in Rollstühlen und mit Rollatoren. D.h. die Absenkungen der Bordsteinkanten erhöht die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum Lübecks.
4. Attraktive Stadtgestaltung
Barrierefreiheit ist zeitgemäß und schafft eine attraktive Willkommenskultur. Lübeck wird so Vorbild für andere Kommunen.
5. Maßnahme ohne Zusatzkosten für die Hansestadt
Da die Absenkung der Bordsteinkanten im Zuge sowieso erfolgender Baumaßnahmen erfolgt, ist für die Hansestadt Lübeck nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Selbst wenn es zu geringfügigen Kostensteigerung kommen sollte, sind durch die langfristigen Vorteile für eine inklusive und zukunftsweisende Stadt gerechtfertigt.
Anlagen