Vorlage - VO/2024/13546  

Betreff: Fraktion LINKE & GAL: Absenken von Bordsteinkanten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      
Bauausschuss zur Entscheidung
07.10.2024 
21. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zukünftig werden an jeder Straßenkreuzung und jeder Straßenquerung in Lübeck, an denen Baumaßnahmen erfolgen, die Bordsteinkanten im Sinne der Barrierefreiheit abgesenkt. 

 

Es ist nicht mehr zulässig, Bordsteinkanten nach Bauarbeiten ohne Absenkung zu setzen.
 


Begründung

Der Antrag zur Absenkung von Bordsteinkanten bei Baumaßnahmen in Lübeck ist aus folgenden Gründen zu befürworten:

 

1. Rechtliche Verpflichtung

Die UN-Behindertenrechtskonvention und Landesbauordnung fordern Barrierefreiheit. Die Stadt muss dieser Forderung nachkommen.

 

2. Inklusion und Teilhabe      

Abgesenkte Bordsteine ermöglichen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen jeden Alters eine selbstständige Fortbewegung. Alle Menschen können so am gesellschaftlichen Leben teilhaben 

 

3. Unfallvermeidung

Hohe Bordsteine sind Sturzrisiko für z.B. Ältere und Menschen mit Sehbehinderung, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen insbesondere für Menschen in Rollstühlen und mit Rollatoren. D.h. die Absenkungen der Bordsteinkanten erhöht die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum Lübecks. 

  

4. Attraktive Stadtgestaltung

Barrierefreiheit ist zeitgemäß und schafft eine attraktive Willkommenskultur. Lübeck wird so Vorbild für andere Kommunen. 

 

5. Maßnahme ohne Zusatzkosten für die Hansestadt

Da die Absenkung der Bordsteinkanten im Zuge sowieso erfolgender Baumaßnahmen erfolgt, ist für die Hansestadt Lübeck nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Selbst wenn es zu geringfügigen Kostensteigerung kommen sollte, sind durch die langfristigen Vorteile für eine inklusive und zukunftsweisende Stadt gerechtfertigt.
 


Anlagen