Vorlage - VO/2024/13516  

Betreff: Anfrage des BM Thorsten Fürter zum Vorhaben Wasserstofftankstelle
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Bethmann, Yannick
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Aufgabe des Vorhabens Wasserstofftankstelle

 

 

In der Sitzung des Werkausschusses EBL am 11. Juli 2024 wurde seitens der EBL zum Thema Wasserstofffahrzeug lt. Niederschrift u.a. folgendes mitgeteilt:

 

Das ursprüngliche Vorhaben einer fördermittelfinanzierten kleinen Tankstelle mit kleinem Elektrolyseur wurde aufgegeben. Es gelang nicht, eine Genehmigung zu bekommen aufgrund der unüberwindlichen Voraussetzungen (wie für eine Chemiefabrik).“

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

  1. Welche Genehmigung bzw. welche Genehmigungen sind für den Betrieb einer kleinen Wasserstofftankstelle mit kleinem Elektrolyseur nötig?
  2. Welche Stelle ist für die Erteilung der Genehmigung bzw. der Genehmigungen zuständig?
  3. Wurde seitens der EBL ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung gestellt? Falls ja: Wie gestaltet sich der Verlauf des Genehmigungsverfahrens? Falls nein: Warum nicht?
  4. Welche Voraussetzungen sind für den Betrieb einer kleinen Tankstelle mit kleinem Elektrolyseur zu erbringen (bitte um Angabe der Rechtsgrundlagen und Mitteilung, welche Ebene – Bund, Land, Kommune – diese verantwortet)?
  5. Welche Voraussetzungen führten konkret zur Annahme der Unüberwindlichkeit?
  6. Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister zur Absenkung der Voraussetzungen für künftige Projekte dieser Art auf der Ebene kommunaler Verantwortlichkeit?
  7. Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister zur Absenkung der Voraussetzungen für künftige Projekte dieser Art auf Ebenen staatlicher Verantwortlichkeit?
  8. In welcher Höhe wurden Fördermittel für das für den Betrieb mit Wasserstoff vorgesehene Fahrzeug bewilligt?
  9. Droht eine Rückzahlung von Fördermitteln?

 

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen