a) Grundlegendes zum Quartalsbericht
Die Verwaltung überprüft im Laufe eines jeden Haushaltsjahres die Entwicklung des Ergebnishaushaltes zum Ursprungshaushalt und den Stand der Investitionsmaßnahmen. Im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung erfolgt dazu eine laufende unterjährige Information für Verwaltungsführung und Politik.
Mit dem o.g. Haushaltsbegleitbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, künftig alle 3 Monate, beginnend ab Februar 2024, dem Hauptausschuss mit einer Übersicht über den Stand
der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Investitionsmaßnahmen zu berichten.
Nunmehr wird der 2. Quartalsbericht 2024 zum Stichtag 30.06. mit der Prognose auf
das voraussichtliche Jahresergebnis 2024 präsentiert. Aufgrund der besonderen negativen Finanzentwicklung wird neben der Kenntnisnahme des Quartalsberichts die Entscheidung der Bürgerschaft erforderlich über die Konsolidierungsmaßnahmen sowie über die Ausrichtung, dass deren Ergebnisse einen Haushaltsnachtrag 2024 nicht mehr erforderlich werden lassen.
Im Interaktiven Haushalt können auf allen Ebenen der Verwaltung bis hin zur Produktebene die Begründungen und Erläuterungen zu den eingetretenen Entwicklungen abgerufen werden. Die wesentlichen Abweichungen bei den Zielen, Kennzahlen und Strukturdaten sind jeweils Bestandteil des interaktiven Berichtes und können auf der Ebene der Produkte ebenfalls eingesehen und nachvollzogen werden. Mit dieser Unterlage werden die wesentlichen Eckpunkte berichtet sowie eine Konsolidierungsliste mit Einsparmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt.
Darüber hinaus werden mit dem 2. Quartalsbericht 2024 aktualisierte Stände und Prognosen zu den wesentlichen investiven Maßnahmen (ab 500.000 EUR) unter Berücksichtigung der vorgenommenen Haushaltsauszahlungsresteübertragungen vorgelegt. Die tabellarische Zusammenstellung ist diesem Bericht in Anlage 1 beigefügt.
In den Anlagen 2 und 3 wird zudem zum Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2024 berichtet.
b) Prognose mit dem 2. Quartalsbericht zum Haushalt 2024
Haushalt 2024 – Ergebnisplan
Der genehmigte Haushaltsplan 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 520.700 € aus.
Die Prognose zum Stichtag 30.06.2024 weist einen Fehlbetrag von 49,2 Mio. € und damit
eine Abweichung von ca. 48,7 Mio. € aus.
Diese erklären sich wie folgt:
Die zum 1. Quartalsbericht berichteten Ertragsausfälle zum Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 26 Mio. EUR schlagen auf das gesamte Haushaltsjahr durch. Nach der regionalisierten Mai-Steuerschätzung muss auch für die Gewerbesteuer eine Reduzierung um rd. 9 Mio. EUR prognostiziert werden. Gleiches gilt für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, auch dort ist eine Reduzierung um rd. 9 Mio. EUR zu erwarten.
Dagegen stehen Steigerungen bei den Transferaufwendungen gesamtstädtisch in Höhe von rd. 23,5 Mio. EUR.
Zur Reduzierung des auf 49,2 Mio. EUR prognostizierten Defizits legt die Verwaltung in der Anlage 4 eine Liste mit Einsparmöglichkeiten vor, die im Haushalt 2024 wirksam werden können. Die Verwaltung hat intensiv nach Möglichkeiten gesucht, das Defizit zu begrenzen, ohne essentielle Aufgaben zu gefährden oder gesetzliche Erfordernisse zu schmälern. Mit Realisierung der Einsparungen würde sich das Defizit für den Haushalt 2024 reduzieren auf rd. 32 Mio. EUR. Dieses würde bei Gesamtaufwendungen von rd. 1,1 Mrd. EUR eine Abweichung 2,9% darstellen. Entsprechende unwesentliche Abweichungen haben sich in den letzten Jahren immer zwischen Haushaltsplanung und Jahresabschluss ergeben, so dass dafür kein Haushaltsnachtrag 2024 erforderlich wird.
c) Haushalt 2024 – laufende Investitionen
Siehe Anlage 1
Die in der Anlage verwendete Ampelfunktion dient als Indikator für die Mittelabflüsse im Haushaltsjahr.
Die Ampel signalisiert somit den zu erwartenden Umsetzungsstand.
Rot
Die Mittel werden voraussichtlich nicht wie geplant fließen. Die Planung kann nicht eingehalten werden.
Gelb
Es ist nicht sichergestellt ist, dass alle Mittel wie geplant abfließen werden. Es bestehen Hindernisse.
Grün
Alle Mittel werden voraussichtlich wie geplant abfließen.
d) Haushalt 2024 – Begleitbeschlüsse
Siehe Anlage 2 konsumtiv
Siehe Anlage 3 investiv