Vorlage - VO/2024/13423  

Betreff: Jahresberichte 2019 - 2022 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
02.12.2024 
24. Sitzung des Bauausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Jahresbericht 2019
Anlage 2_Jahresbericht 2020
Anlage 3_Jahresbericht 2021
Anlage 4 - Jahresbericht 2022
Anlage 5_Gegenüberstellung erbrachte Leistungen und Aufwand 2017-2019
Anlage 6_Gegenüberstellung erbrachte Leistungen und Aufwand 2020-2022

Beschlussvorschlag


Verpflichtung zur Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes über die gemeinwirtschaft­lichen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates in der Fassung vom 24.12.2017


 


Begründung

 

 

Die Hansestadt Lübeck ist gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV, der nicht schienengebunden ist. In ihrer Funktion als Aufgabenträger ist die HL dafür verantwortlich die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung) vorzunehmen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jeder Aufgabenträger einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

 

Dieser Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.

 

Nachrichtlich werden auch weiterhin die Daten für die Priwallfähre aufgeführt. Grundlage für die Betrauung der Fährleistungen ist eine Vergabe als sog. Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Inhouse-Vergaben unterliegen nicht den Berichtspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

r die Jahre 2019 bis 2022 sind diese Berichte als Anlage 1 bis 4 diesem Bericht beigefügt. Ab dem Jahr 2023 wird wieder ein jährlicher Bericht erfolgen (im vierten Quartal 2024).

 

 

Hinweis: Der Bericht ist inhaltlich mit SWL Mobil abgestimmt, die Daten wurden von

dort zur Verfügung gestellt bzw. entstammen ab 2020 aus der mit dem öDA vorgeschriebenen Trennungsrechnung


 


Anlagen

 

Anlage 1: Jahresbericht 2019

Anlage 2: Jahresbericht 2020

Anlage 3: Jahresbericht 2021

Anlage 4: Jahresbericht 2022

Anlage 5: Gegenüberstellung erbrachte Leistungen/Aufwand 2017 2019

Anlage 6: Gegenüberstellung erbrachte Leistungen/Aufwand 2020 2022

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Jahresbericht 2019 (173 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Jahresbericht 2020 (153 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Jahresbericht 2021 (153 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Jahresbericht 2022 (153 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Gegenüberstellung erbrachte Leistungen und Aufwand 2017-2019 (123 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Gegenüberstellung erbrachte Leistungen und Aufwand 2020-2022 (127 KB)