Vorlage - VO/2024/13407  

Betreff: AM Christopher Lötsch: Inkrafttreten der Investitionskostenrichtlinie der Landesregierung zum Ganztag am 17.06.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Graul, Antje
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.06.2024 
17. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Landesregierung stellt den Schulträgern bei den Investitionen, die sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ergeben, finanzielle Mittel zur Verfügung und will 85 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Für diesen Zweck stellt das Land in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 40,1 Millionen Euro zusätzlich zu den Basismitteln des Bundes zur Verfügung und stockt diese Mittel um rund 52,5 Millionen weitere Euro auf. Diese Finanzmittel können beispielsweise für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder Sanierung von Gebäuden und deren Ausstattung verwendet werden. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab Oktober 2021, sodass auch bereits begonnene oder vollendete Maßnahmen noch mitgefördert werden können.

 

In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

Für welche Standorte nutzt die Stadt dieses Angebot?

Für welche nutzt sie diese nicht (mit Begründung)?

 

 

Um Beantwortung der Fragen wird gebeten bis zur nächsten Hauptausschusssitzung am 16.07.2024.


 


Begründung


 


Anlagen