Ausschussmitglied Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen) erbittet Antworten zu nachfolgenden Fragen:
Welche Aktivitäten und Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um das Stellen von Einbürgerungsanträgen in Lübeck zu fördern, zu erleichtern und zu erhöhen?
Bis zum 31.12.2021 hat die Hansestadt Lübeck an der Einbürgerungskampagne des Landes Schleswig-Holstein „So geht Einbürgerung auf Norddeutsch“ teilgenommen, um das Thema Einbürgerung populärer zu machen und für die Einbürgerung zu werben.
Im Ergebnis war eine deutliche Steigerung der Antragszahlen zu bemerken:
- Neuanträge 2020 273 Stück
- Neuanträge 2021 599 Stück
- Neuanträge 2022 605 Stück
- Neuanträge 2023 1.131 Stück
Lübeck führt seit vielen Jahren mindestens einmal jährlich eine sehr gut besuchte Einbürgerungsfeier im Rathaus der Hansestadt Lübeck durch, um der Einbürgerung einen sichtbaren Stellenwert zu geben und dieses wichtige Ereignis gebührend mit den Eingebürgerten feiern zu können.
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Migrationsberatungsstellen in Lübeck. Dorthin werden wichtige Informationen und Fachkenntnisse weitervermittelt, damit diese in die Lage versetzt werden, Einbürgerungswilligen eine Unterstützung zukommen zu lassen.
Um den langen und komplizierten Vorgang des Stellens eines Einbürgerungsantrages zu erleichtern, stellt die Hansestadt Lübeck seit vielen Jahren die Antragsformulare und die erforderlichen Informationen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Ersetzt wurde dies seit Februar 2024 durch einen Online-Dienst. Damit ist die Hansestadt Lübeck Vorreiterin in Schleswig-Holstein auf dem Gebiet.
Wie viele eingegangene Einbürgerungsanträge warten Stand heute (28.05.2024) in der Lübecker Verwaltung auf einen Abschluss des Verfahrens?
Es liegen derzeit Einbürgerungsanträge von ca. 2000 Personen vor.
In 2023 wurden in Lübeck 1.131 Einbürgerungsanträge gestellt, es wurden aber nur 266 Personen eingebürgert. Ab 2024 ist aufgrund der bundesgesetzlichen Änderungen mit einem signifikanten Anstieg der Anträge zu rechnen.
a) Wie viele Einbürgerungen werden für 2024 in Lübeck angestrebt?
Die Einbürgerungsbehörde strebt mit dem aktuellen Personalbestand ca. 500 Einbürgerungen für 2024 an.
b) Wann war das letzte Jahr, in dem die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren mindestens so hoch war wie die Anzahl der eingehenden Anträge?
Bis zum Jahr 2020 lag ein ungefährer Ausgleich vor:
2018: 303 Anträge und 237 Einbürgerungen
2019: 403 Anträge und 306 Einbürgerungen
2020: 273 Anträge und 211 Einbürgerungen
c) Wann plant die Lübecker Verwaltung, so viele Anträge abarbeiten zu können wie eingehen und welche Maßnahmen werden derzeit dazu ergriffen?
Die Anzahl der bearbeiteten Einbürgerungsanträge hängt von diversen Faktoren ab:
- Gesetzlich vorgegebene Prüfschritte (z.B. Identitätsfeststellungen), die seitens der Einbürgerungsbehörde auch nicht ausgelassen oder verkürzt werden können
- Komplexität der Lebensläufe der Einbürgerungsbewerber (u.a. Einkommen, Straftaten)
- Personalkapazität in der Einbürgerungsbehörde
Aktuell werden die im Jahr 2024 neu eingestellten Kolleg:innen
- eine Kollegin im Januar 2024
- eine Kollegin im Februar 2024
- eine Kollegin im März 2024
- eine Kollegin im Juni 2024
eingearbeitet, um möglichst rasch zumindest einfache Fallkonstellationen bearbeiten zu können.
Weitere neue Kolleg:innen kommen im Juli 2024 (2x) und September 2024. Eine Stelle ist derzeit vakant und wird ausgeschrieben.
Warum sind sämtliche kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein erfolgreicher bei der Einbürgerung der hier lebenden Migranten?
Um den „Erfolg“ anderer Kommunen mit Lübeck vergleichen zu können, würden neben den reinen Zahlen der eingebürgerten Personen
- Antragszahlen gesamt
- Zahlen der negativ abgeschlossenen Verfahren
- Staatsangehörigkeiten der einbürgerungswilligen Personen
- Personalschlüssel inklusive Fluktuation
benötigt werden.
Inbesonders langjährige Mitarbeiterinnen können ob ihrer Erfahrung in der rechtlichen Materie Anträge oftmals zügiger bearbeiten. Gleichzeitig ist es entscheidend, aus welchen Ländern die antragstellenden Personen kommen, da Personen aus urkundsunsicheren Ländern (z.B. Afghanistan) einen deutlichen erhöhten Aufwand in der Prüfung der Personenidentität aufweisen, als z.B. Personen aus europäischen Staaten und somit mehr Zeit in Anspruch nehmen.
a) Was machen die anderen kreisfreien Städte - insbesondere Kiel - anders/besser?
Das kann von hier nicht beurteilt werden.
b) Was lässt sich in Lübeck von den Vorgehensweisen der anderen kreisfreien Städte lernen?
Dazu müsste das Vorgehen der anderen kreisfreien Städte bekannt sein.
Wie ist der Stand der Digitalisierung in der Ausländerbehörde?
Bislang konnten diverse kleine und größere Projekte in der Ausländerbehörde umgesetzt werden:
- Über den digitalisierten Online-Antrag ist erstmals die sichere datenschutzunbedenkliche Kommunikation mit den Antragstellenden möglich
- Digitale Unbescholtenheitsabfragen beim LKA und BZR wurden eingeführt
- Digitale sichere Kommunikation mit anderen zu beteiligenden Behörden z.B. Gerichte, Jobcenter wurden eingeführt
- Ein neues Kontaktformulars wurde Juni 2024 unter www.luebeck.de/auslaenderbehoerde online gestellt und ermöglicht erstmals die sichere datenschutzunbedenkliche Kommunikation mit allen Ausländer:innen möglich
a) Wann soll die Einführung der e-Akte in der Ausländerbehörde abgeschlossen werden?
Das Datum ist dem Bereich 3.320 derzeit nicht bekannt
b) Wann soll die Einführung der e-Akte für Einbürgerungsverfahren abgeschlossen werden?
Die eAkte würde bei Einführung für die gesamte Ausländerbehörde inkl. Einbürgerungsbehörde eingeführt werden
c) In Plön ist bereits eine Online-Antragsstellung möglich, in Flensburg soll diese in Q3 eingeführt werden. Ab wann sollen in Lübeck digitale Anträge möglich sein?
Lübeck ist als erste Kommune mit der Möglichkeit der digitalen Antragstellung in Schleswig-
Holstein Anfang 2024 an den Start gegangen.
d) Welche sonstigen Digitalisierungsschritte sind bei anderen Ausländerbehörden bereits erfolgt und wann sollen diese in Lübeck eingeführt werden?
Durch die regelmäßig im Lande stattfindenden Erfahrungsaustausche ist bekannt, dass
andere Kommunen in Schleswig-Holstein bislang keine weiteren Digitalisierungsprojekte
verwirklicht haben.
In allen kreisfreien Städten wurde das Personal für Einbürgerungen in den vergangenen Jahren aufgestockt. In Kiel soll die Abteilung in Erwartung der zunehmenden Anträge in 2024 von 8 auf 16 Stellen aufgestockt werden. In Neumünster hat sich die Anzahl der Mitarbeiter*innen bereits um 300% erhöht.
a) Wie hat sich die Anzahl der vollzeitäquivalenten Mitarbeiter*innen, die für Einbürgerungen in Lübeck zuständig sind, von 2020 bis 2023 entwickelt?
In Lübeck wurde die Anzahl der vollzeitäquivalenten Mitarbeitenden von 4,59 VZÄ (Anfang
2023) auf 10,5 VZÄ (bis September 2024) erhöht.
b) Wie hat sich die Anzahl der dafür vorgesehenen vollzeitäquivalenten Stellen entwickelt?
siehe Frage a
c) Wie viele zusätzliche Stellen sind in Lübeck für 2024 geplant? Wie viele konnten davon bisher besetzt werden?
Die Einbürgerungsbehörde hat für das Jahr 2024 insgesamt 4 neue Planstellen erhalten. Alle Besetzungsverfahren konnten mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden.
d) Wie viele vollzeitäquivalente Stellen benötigt die Lübecker Ausländerbehörde, um die für 2024 erwarteten Anträgen auf Einbürgerung in einer angemessenen Zeitspanne nach Antragstellung abzuarbeiten?
Um die Anzahl der Anträge, die aus rein nunmehr gegebenen rechtlichen Gründen gestellt werden könnten, in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten abarbeiten zu können, wären zusätzliche 90 Mitarbeitende nötig.
e) Warum gelingt es den anderen kreisfreien Städten ggf. besser und schneller die notwendigen Stellen zu schaffen und zu besetzen? Was kann Lübeck davon lernen?
Grundsätzlich haben alle Ausländerbehörden in Deutschland derzeit große Schwierigkeiten qualitativ gutes Personal zu finden. Im Regelfall werden mittlerweile Quereinsteiger eingestellt und aufwändig nachqualifiziert. Die komplexe Materie des Ausländerrechts scheint
dabei eine schwierig zu erlernende Thematik zu sein.
f) Welche Möglichkeiten gibt es, offene Stellen durch andere Zuschnitte/Qualifikationsprofile schneller zu besetzen?
Derzeit werden alle Möglichkeiten (Schaffung von Zuarbeiterstellen, Stellen im Backoffice
ohne Publikumsverkehr) ausgeschöpft.
Stellenausschreibungen werden mittlerweile auch für Quereinsteiger:innen geöffnet.
7) Welche Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prozesse sind möglich?
Die laufenden Prozesse in der Ausländerbehörde werden regelmäßig zwecks Optimierungs-
möglichkeit betrachtet. Die seitens des Gesetzgebers vorgegebenen zu prüfenden Tatbe
standsvoraussetzungen können dabei lediglich durch eine Anpassung der gesetzlichen
Normen vereinfacht werden. Insbesondere die Vielzahl der zusätzlich zu prüfenden Schritte
(z.B. in Bezug auf Echtheit von Dokumenten, Feststellung der Identität) erhöhen den
tatsächlichen Aufwand in den Ausländerbehörden enorm.
a) Welche Vereinfachende und Beschleunigung der Prozesse sind geplant und welche schon umgesetzt?
Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle gesetzlich möglichen Vereinfachungen oder
Beschleunigungen umgesetzt. Vielfach wird dabei zulasten der Servicequalität auf
dringend notwendige Beratungsgespräche verzichtet.
b) Welche Prozessvereinfachungen werden in anderen Städten und Kreisen angewendet, die auch in Lübeck anwendbar wären?
Keine bekannt.