Vorlage - VO/2024/13263
|
Beschlussvorschlag
1. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren werden für das Haushaltsjahr 2023 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche zur Kenntnis genommen.
2. Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren wird für das Haushaltsjahr 2025 zugestimmt.
Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:
- Büssau - Kronsforde - Schlutup
- Dänischburg - Krumesse - Schönböcken
- Dummersdorf - Kücknitz - Siems
- Genin - Moisling - Travemünde
- Groß Steinrade - Moorgarten - Vorwerk
- Innenstadt - Niendorf - Wulfsdorf-Vorrade
- Israelsdorf - Padelügge-Buntekuh
- Ivendorf - Priwall
Verfahren
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
| § 2a Abs. 3 und 5 des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.
Nach § 2 der o.a. Satzung bestehen die Einnahmen der Kameradschaftskasse aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1 der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.
§§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG/ § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand der Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der Einnahme- und Ausgabenplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in der Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen des Jahres 2023 und die Einnahme- und Ausgabepläne für das Jahr 2025 wurden von den Mitgliederversammlungen der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.
Zu Beschlussvorschlag 1
Nach Abschluss der Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr gem. § 2a Abs. 5 BrSchG/ § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer:innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen.
Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10 Abs. 3 der Satzung jährlich durch zwei Kassenprüfer:innen, die von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehren aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen sind der Bürgerschaft vorzulegen.
Zu Beschlussvorschlag 2
Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der freiwilligen Feuerwehren werden für das Haushaltsjahr 2025 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt. Mit der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft ( § 4 Abs. 3 der Satzung).
Anlagen
Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleiche) 2023
Einnahme- und Ausgabepläne für 2025
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Gesamtdatei FF Plan-Ist-Vergleiche 2023 (1739 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Gesamtdatei FF Einnahme-Ausgabeplan 2025 (1716 KB) |