Vorlage - VO/2023/12041-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Sascha Luetkens (DIE LINKE): Überlastungsanzeigen der Verwaltung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2023/12041
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Schwarz, Anja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.06.2024 
16. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfragen von AM Sascha Luetkens im Hauptausschuss am 21.02.2023 und 14.03.2023


Begründung

 

VO/2023/11878

Wie viele Überlastungsanzeigen wurden in den letzten 5 Jahren in allen Fachbereichen gestellt?

Diese Frage ist deckungsgleich mit Frage 1 aus VO/2023/12041, insofern erfolgt eine gleichzeitige Beantwortung beider Anfragen.

 

 

VO/2023/12041

  1. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden in den letzten 5 Jahren (2019 2023)
    in allen Fachbereichen gestellt?
  2.  Wie hoch ist die Fluktuationsrate in der Verwaltung in allen Bereichen?
  3.  Wie viele unbesetzte Stellen gibt aktuell?

 

 

Zeitpunkt der u.s. Auswertungen ist der Zeitpunkt der Anfragen im Hauptausschuss (14.03.2023).

 

 

 

 

 

 

1. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden in den letzten 5 Jahren (2019 2023)

in allen Fachbereichen gestellt?

 

ckstandsanzeigen 2019 bis 2023

 

 

 

 

 

Anzahl MA

 

 

2019

2020

2021

2022

2023 (bis inkl. Februar)

 

1.2.2023

Fachbereich 1

1

4

5

2

1

 

  511

Fachbereich 2

42

3

6

27

10

 

  517

Fachbereich 3

1

1

0

8

4

 

  883

Fachbereich 4

9

21

33

34

21

 

1.213

Fachbereich 5

4

18

21

17

14

 

1.060

Fachbereiche gesamt

57

47

65

88

50

 

4.184

 

 

Die Anzahl der Meldungen hat allerdings nur eine begrenzte Aussagekraft. So sind in manchen Bereichen beispielsweise „Team-Überlastungsanzeigen“ Praxis, bei welchen eine einzige Anzeige für mehrere Teammitglieder abgegeben wird. Auch ist der Umstand, ob man eine Anzeige stellt oder nicht, sehr subjektiv geprägt. So kommt es vor, dass Mitarbeitende bereits bei regulärem Arbeitsaufkommen eine Überlastung empfinden, sehr viel häufiger dürfte es jedoch so sein, dass Mitarbeitende in deutlichen Belastungssituationen ihre Arbeit einfach erledigen und vor dem Hintergrund, dass sie dies selbst als alternativlos bewerten, keine Anzeige stellen. Beispielsweise wurde dies insbesondere für die Jahre der Pandemie so aus dem Gesundheitsamt wie auch aus dem Bereich der Kitas explizit gemeldet, gilt gleichermaßen aber für zahlreiche Bereiche insbesondere in Krisensituationen.

 

2. Wie hoch ist die Fluktuationsrate in der Verwaltung in allen Bereichen?

 

Über alle Bereiche weist die HL eine Fluktuationsquote i.H.v. 9,60% auf. Zur Ermittlung wird wie auch im Personalbericht auf die gängige Formel der BDA zurückgegriffen:

 

Zum Vergleich: Durchschnittliche Fluktuationsquote öffentliche Verwaltung/ Verteidigung/ Sozialversicherung: 13,2 % (Quelle: statista 2023 auf Basis 2021).

 

Die Rate auf Bereichsebene herunter zu brechen, ist tatsächlich wenig aussagekräftig, da in einem kleinen Bereich schon der Abgang von 1-2 Mitarbeitenden eine hohe Fluktuationsrate zur Folge hat. Ebenso kann ein großer Bereich unauffällig wirken, während er absolut gesehen hohe Abgänge aufweist. Die Fluktuationsrate bildet zudem Abgänge unabhängig von ihrer Ursache ab, beinhaltet also u.a. Eintritte in den Ruhestand, Umsetzung auf eine andere Stelle in der HL, Arbeitsplatzwechsel zu einem neuen Arbeitgeber, Kündigungen in der Probezeit usw.. Aus der reinen Fluktuationsquote lassen sich mithin noch keine validen Rückschlüsse darauf ziehen, ob und in welchem Ausmaß es Abgänge aufgrund von Belastungen oder Unzufriedenheit gibt.

 

 

 

 

 

Dies vorausgeschickt können gleichwohl die Fluktuationsdaten für 2022 pro Bereich wie folgt zur Verfügung gestellt werden:

 

 

 

 

 

 

3.  Wie viele unbesetzte Stellen gibt aktuell?

Eine taggenaue Benennung der Anzahl der unbesetzten Stellen ist aufgrund der täglichen Ab- und Zugänge sowie diverser sonstiger Umstände nicht aussagekräftig. So werden beispielsweise Stellen als unbesetzt geführt, bei denen bereits in einem Besetzungsverfahren ein Zuschlag erteilt wurde, der Arbeitsvertrag jedoch noch nicht unterzeichnet ist. Die Poolstellen, die zur Ermöglichung z.B. von Hospitationen für langzeiterkrankte Mitarbeitende durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement vorgehalten werden, sind bei vorübergehender nicht-Nutzung ebenfalls vakant.

Um zu ermitteln, in welchem Umfang Stellen eventuell längerfristig nicht besetzt sind, wurde eine Auswertung über acht Stichtage im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2023 erstellt und betrachtet, welche der ab Beginn dieses Zeitraums im Stellenplan vorhandenen Positionen an sämtlichen Stichtagen unbesetzt waren: Die Anzahl beläuft sich auf 29 Stellen (einem Vollzeitäquivalent von 22,2 entsprechend; Poolstellen nicht berücksichtigt).

Die Aussagekraft von derlei Auswertungen ist mit Blick auf die Überlastung von Mitarbeitenden aber ohnehin nicht wirklich gegeben, denn insbesondere sind Stellen von auch längerfristig erkrankten Mitarbeitenden natürlich als besetzt ausgewiesen auch wenn deren Arbeit oftmals durch die verbleibenden Kolleg:innen aufgefangen werden muss, was zu einer zusätzlichen Belastung führen kann.

Der Fluktation in der Mitarbeitendenschaft und damit auch der Belastung, die durch Stellenvakanzen entstehen kann, wird bereits mit einer großen Anzahl an Maßnahmen zur Mitarbeitendenbindung/-zufriedenheit begegnet (siehe hierzu auch der regelmäßige Personalbericht VO/2023/12638). Auch die Steigerung der Arbeitgeberinattraktivität in der Außendarstellung sowie die möglichst zügige Bearbeitung der zahlreichen Stellenbesetzungsverfahren (Eintritte in 2023: 582) zielen auf eine möglichst weitreichende Vermeidung unbesetzter Stellen ab.


 


Anlagen

keine

Stammbaum:
VO/2023/12041   Anfrage AM Sascha Luetkens (DIE LINKE): Überlastungsanzeigen der Verwaltung   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Anfrage
VO/2023/12041-01   Antwort auf Anfrage AM Sascha Luetkens (DIE LINKE): Überlastungsanzeigen der Verwaltung   1.110 - Personal   Antwort auf Anfrage öffentlich