Vorlage - VO/2024/12867-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Behinderungen von Rettungswagen durch parkende Autos
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2024/12867
Federführend:3.030 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Gercke, Kristin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.02.2024 
10. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Behinderungen von Rettungswagen durch parkende Autos.

 


Begründung

1) Wie viele Fälle der Behinderung von Rettungseinsätzen durch verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge im Zeitraum von 2015 bis 2023 sind dem Bürgermeister bekannt (bitte um Einzelangabe für jedes Kalenderjahr)?

Antwort:

Durch verkehrsordnungswidrig geparkte Fahrzeuge kann die Anfahrt von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes deutlich erschwert und verzögert werden. Beispielsweise kommt es in Kreuzungs- und Kurvenbereichen zu Verzögerungen, wenn die Kurvenradien durch rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge eingeschränkt werden. Hiervon sind besonders die Fahrzeuge der Feuerwehr betroffen, da diese bauartbedingt größer sind als die Fahrzeuge des Rettungsdienstes. Solche Behinderungen können oftmals durch korrigierende Fahrmanöver der besonders geschulten und erfahrenen Einsatzfahrer ausgeglichen werden. Dennoch kommt es hierdurch auch zu kritischen Verzögerungen, wodurch eine Gefahr für Leib und Leben entstehen kann. In Bereichen in welchen eine Durchfahrt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, wird anschließend versucht, durch verkehrsrechtliche Anordnungen (bspw. Halteverbote) und regelmäßige Kontrollen, eine Durchfahrt künftig sicherzustellen.

Gleiches gilt für Bereiche, in welchen die Straßenbreiten durch geparkte Autos eingeschränkt werden. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst benötigen an der Einsatzstelle die volle Breite der Straße um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können. Kommt es hier zu Behinderungen, erfolgen ebenfalls verkehrsrechtliche Anordnungen und regelmäßige Kontrollen.

 

Der kommunale Ordnungsdienst meldet Sachverhalte, welche zu einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge führen können direkt an die Feuerwehr. Diese führt dann anlassbezogene Kontrollfahrten durch. Diese Kontrollfahrten werden nicht systematisch erfasst, da durch die Maßnahmen des kommunalen Ordnungsdienstes bereits eine schnelle Beseitigung der Behinderung gewährleistet ist.

 

 

2) Sind in dem Zeitraum bestimmte Örtlichkeiten bereits mehrfach mit Behinderungen von Rettungseinsätzen durch verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge aufgefallen? Wenn ja: Bitte um Angabe der Örtlichkeiten und Anzahl der für diesen Ort aufgetretenen Behinderungen.

Antwort:

Entsprechend der Antwort zur Frage 1 erfolgt beim Bereich Feuerwehr keine systematische Erfassung. Es gibt jedoch generell Bereiche, welche bereits durch die Bebauung Engstellen aufweisen. Beispielsweise ist dies in einigen Straßen auf der Altstadtinsel der Fall. Neben den bereits erwähnten verkehrsrechtlichen Anordnungen, wird seitens der Feuerwehr bereits im Vorfeld durch Einsatzkonzepte auf diese Gefahr reagiert. So werden bei Brandeinsätzen auf der Altstadtinsel grundsätzlich zwei Löschzüge mit erhöhtem Kräfteansatz entsendet. Sollte ein Löschzug nicht oder nur zeitverzögert die Einsatzstelle erreichen können, versucht der andere Löschzug über eine alternative Anfahrt die Einsatzstelle dennoch zu erreichen. Da durch diese Maßnahme das schnelle Eingreifen trotz der Behinderungen durch geparkte Autos bislang sichergestellt werden konnte, sind auch hier keine einzelnen Fälle aus der Vergangenheit dokumentiert.

 

3) Ist es in den Fällen der Ziffer 1) zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben aufgrund der Behinderung durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge gekommen? Wenn ja: Welchen Grund hatte die Behinderung? Wie hat sie sich auf den Einsatz ausgewirkt? Welche Gefährdung ist eingetreten? Wo und wann fanden die Behinderungen statt?

Antwort:

Der Feuerwehr sind keine besonderen Einsätze bekannt, bei welchen verkehrsordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge zu einer unmittelbaren Gefährdung von Leib oder Leben geführt haben.


 


Anlagen

Keine

Stammbaum:
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