Bisher gibt es in Lübeck keine demokratisch legitimierte Elternvertretung im GaS / BG. Dies gilt es aus nachfolgenden Gründen mit dem o.g. Antrag zu ändern:
Im GaS / den BG werden in Lübeck mittlerweile rund 5500 Kinder betreut. Der Betreuungsbedarf von Schulkindern in Schleswig-Holstein lag 2021 bei rund 60% (vgl. „Katrin Hüsken, Kerstin Lippert, Susanne Kuger: „Bedarf an und Nutzung von Betreuungsangeboten im Grundschulalter“, DJI Kinderbetreuungsreport 2022S. 18, Link: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/KiBS/Kinderbetreuungsreport_2022_Studie2_Bedarfe_GS.pdf ). Mit dem kommenden Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung werden die Betreuungszahlen im GaS /BG in Lübeck weiter steigen. Der Fachbereich IV der Hansestadt Lübeck geht von einem Betreuungsbedarf für 80 % – 90% aller Schulkinder aus, vgl. aktuelle Jugendhilfeplanung.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die steigenden Bedarfe für Schulkinderbetreuung in Lübeck über (neu zu schaffende) Kita-Horte oder Betreuungsplätze in der Kindertagespflege aufgefangen werden können.
Die Elternvertretung der Schulkinderbetreuung in den Kita-Horten und der Kindertagespflege erfolgt in Lübeck gemäß KitaG über die jeweils in den Einrichtungen gewählte Elternvertretung, den Beirat sowie die KEV/SEV, da die Schulkinderbetreuung in Kita-Horten und der Kindertagespflege im KitaG geregelt ist (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Wahlen). Für die Schulkinderbetreuung an den Schulstandorten (in Lübeck GaS / BG), die über das Schulgesetz geregelt sind, gibt es keine solche gesetzliche Vorgabe für eine Elternvertretung.
2018 erfolgte der Bürgerschaftsbeschluss, dass Hortstandards im GaS zu schaffen sind. Demzufolge bedarf es auch im GaS eine demokratisch legitimierte, verbindliche Elternvertretung, da dies Standard in den Kita-Horten ist.
Die Schulkinderbetreuung in Kita-Horten und der Kindertagespflege hat ein deutlich anders gestaltetes Bildungs- und Betreuungssetting, als der GaS / BG. Die Elternvertretung, Beiräte und KEV/SEV für die Kitas und Kindertagespflege inkl. der nach dem KitaG betreuten Schulkinder bis 14 Jahren sind aufgrund der hohen Anzahl der zu vertretenden Eltern mit Kindern in den Kitas und der Kindertagespflege zeitlich und inhaltlich voll ausgelastet. Daher ist es nicht zielführend, dass die Elternvertretung und Beiräte der Kitas / Kindertagespflege und die KEV/SEV der Kitas / Kindertagespflege die Elternvertretung für den GaS / BG mit übernimmt.
Ebenso ist es nicht zielführend, wenn eine oder alle Kreiselternbeiräte (KEBs) der Lübecker Schulen oder aber die separaten Schulelternvertretungen der Freien Schulen die Vertretung der Eltern im GaS / BG übernimmt / übernehmen:
Es gibt in Lübeck vier verschiedene KEBs für die Regelschulen, die über unterschiedliche Schulformen hinweg die Eltern von Schulkindern vertreten. Hinzu kommen separate Schulelternvertretungen für jede der Freien Schulen Lübecks. D.h. es gibt nicht "die eine" KEB / Schulelternvertretung für alle Eltern von Schulkindern.
Nach Aussage der KEB der Grund- und Förderschulen gegenüber der Verwaltung ist daher eine Vertretung aller betreuten Schulkinder im GaS / BG durch die KEB der Grund- und Förderschulen nicht möglich.
Ebenso teilte die Vertretung der KEB der Grund- und Förderschulen auf Nachfrage im Anschluss an den Jugendhilfeausschuss vom 02.06.2023 mit, dass es sich bei der KEB um eine Vertretung der Eltern mit Schulkindern im Bereich der schulischen Bildung handelt, während es im GaS / BG schwerpunktmäßig um außerschulische Bildung und Betreuung geht. Nur in Teilen gibt es schulische Angebote, z.B. AGs im Anschluss an den Unterricht. Die Inhalte sind also sehr anders ausgerichtet und die Vertretung der Eltern mit Kindern im GaS / BG gehört daher nicht in den Aufgaben-/ Zuständigkeitsbereich der KEBs.
Die Antragssteller*innen stellen zudem fest, dass die inhaltliche und zeitliche Auslastung der KEBs in Anbetracht der Anzahl der zu vertretenden Eltern mit Schulkindern sehr hoch ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Vertretung der Eltern von aktuell rund 6000 Schulkindern im GaS / BG durch eine KEB im Ehrenamt (auch mit Blick auf die mit dem Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung steigenden Zahlen im GaS / BG) weder zeitlich noch inhaltlich bedarfsgerecht zu schaffen wäre. Stichworte zu den Aufgaben der Elternvertretung im GaS: Elternberatung, Vermittler*innenrolle bei Konflikten zwischen Träger der Schulkinderbetreuung / Mitarbeitenden im GaS und Eltern, Qualitätsausbau des GaS, Inklusion im GaS, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kontakt zu Politik und Verwaltung im Rahmen der Interessensvertretung der Eltern im GaS / BG, Kommunikation zwischen Schule – Elternvertretung – GaS / BG usw.
Die Antragstellenden haben im Nachgang zum Jugendhilfeausschuss vom 02.06.2023 erfahren, dass auch Schulleitungen den Wunsch hätten, dass nicht die Schulelternvertretung / KEB die Elternvertretung im GaS / BG übernimmt, sondern diese eine eigene bekommen. Dies, weil sonst die Aufgaben der KEB so umfangreich werden würden, dass es für die Schulen zukünftig noch schwerer als bisher werden würde, Eltern für die Elternvertretung für die schulischen Themen gewinnen zu können.
Für eine eigene Elternvertretung + Beirat GaS / BG und KEV GaS / BG spricht zusätzlich, dass die KEBs und separate Schulelternvertretungen an den Freien Schulen von allen Eltern mit Schulkindern gewählt werden, unabhängig davon, ob die Schuleltern Kinder in der außerschulischen Bildung und Betreuung des GaS / BG haben. Denn die KEB und Schulelternvertretung der Freien Schulen vertreten unter Bezugnahme auf die schulische Bildung die Interessen aller Eltern mit Schulkindern.
Im Sinne einer gelingenden Interessensvertretung der Eltern mit Kindern in der außerschulischen Bildung und Betreuung des GaS / BG sollte die Wahl einer ehrenamtlichen Elternvertretung allein durch die Eltern erfolgen, die ihre Kinder im GaS / BG angemeldet haben. Es fehlt die inhaltliche und demokratische Grundlage dafür, dass Eltern die Elternvertretung GaS / BG wählen, deren Kinder nicht im GaS / BG betreut werden (sondern ggf. zu Hause, in Kita-Horten oder der Kindertagespflege). Doch genau das würde passieren, wenn eine KEB oder alle KEBs und/oder die separaten Schulelternvertretungen der Freien Schulen die Elternvertretung Gas / BG „mitmachen“ sollten.