Vorlage - VO/2022/11399-01
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Einführung der Preisstufe 2 im Tarifgebiet 6000-6007 (Teilnetz „Stadt Lübeck“) schnellstmöglich dahingehend umgesetzt wird, dass die Preisstufe 2 für alle Haltestellen im Stadtgebiet Lübeck gilt und alle Haltestellen außerhalb des Lübecker Stadtgebietes erst dann in der Preisstufe 2 erreichbar sind, wenn hierzu entsprechende Vereinbarunggen mit den jeweiligen Nachbargemeinden getroffen wurden.
Begründung:
In der Debatte in der Lübecker Bürgerschaft zur Einführung der Preisstufe 2 wurde deutlich, dass die Fahrpreissenkung im gesamten Lübecker Stadtgebiet für die dort lebenden Menschen wirksam werden soll. Dabei sind Politik und Verwaltung offenbar gleichermaßen davon ausgegangen, dass die Tarifzonen 6000-6007 deckungsgleich sind mit dem Lübecker Stadtgebiet, was tatsächlich jedoch nicht der Fall ist. So werden z.B. Haltestellen in Steinrade nicht von der Preissenkung erfasst, dagegen Haltestellen in Groß Grönau mit einbezogen.
Begründung
Mit Umsetzung der Preisstufenabsenkung in den Lübecker Tarifzonen 6000-6007 wurde festgestellt, dass Haltestellen in Groß Steinrade in der Tarifzone 5510 – Stockelsdorf liegen und nicht mit dem Lübecker Stadtgebiet übereinstimmen. Damit alle Bürger:innen im Lübecker Stadtgebiet von der Preisstufenabsenkung profitieren können, werden auf Beschluss des Bauausschusses der Hansestadt Lübeck und in Abstimmung mit allen betroffenen Partnern, die Haltestellen des Lübecker Stadtteils Groß Steinrade zum 01.04.2023 aus der Tarifzone 5510 (Stockelsdorf) ausgegliedert und neu in die Tarifzone 6005 (Lübeck-Roggenhorst) aufgenommen.
Damit werden Fahrten nach Lübeck günstiger. Im Gegenzug werden Fahrten zu Zielen außerhalb der 6000er Zonen eine Preisstufe teurer. Konkret ergeben sich für Fahrgäste, die von/nach den genannten Haltestellen fahren, diese Änderungen:
- bei Fahrten in die Tarifzone 6000 (Lübeck Kernzone) gilt neu der Tarif für das Teilnetz „Stadt Lübeck“ (Preisstufe 2). Bisher wurden hier Fahrkarten für die „Region Lübeck“ (Preisstufe 3) berechnet;
- bei Fahrten in die Tarifzone 5510 (Stockelsdorf) gilt neu Preisstufe 2 statt Preisstufe 1
- bei Fahrten in die Tarifzone 5515 (Bad Schwartau) gilt neu der Tarif für die „Region Lübeck“ (Preisstufe 3) statt Preisstufe 2.
Anlagen
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