Vorlage - VO/2022/11561-01  

Betreff: AUSTAUSCHVORLAGE Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §82 I GO für das Haushaltsjahr 2022 im Produkt 111007 Informationstechnik
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Klahn, Torsten
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. §82 I GO überplanmäßig folgende Mittel im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

 

 

 

 

 

111007.999.7831000

Informationstechnik/ Erwerb bewegliches                             AV > 1000,00 EUR

2022

1.520.000 EUR

 

111007.999.7853000

Informationstechnik/ sonstige Baumaßnahmen

2022

   180.000 EUR

Gesamt

 

 

1.700.000 EUR

 

Deckung

 

 

 

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

612003.000.7852000

Grundstücksan- und -verkäufe/ Tiefbaumaßnahmen

2022

  1.700.000 EUR

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 1.700.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.010 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Insbesondere durch den Zuwachs an neuen Aufgaben und erforderliche Maßnahmen, wie z.B.:

 

  1. den weiteren Ausbau der notwendigen IT-Infrastruktur (Hardware),
  2. stark steigende Kosten u.a. im Baubereich (Leitungsbau) und
  3. Lizenzierungsanpassungen (Verträge)

 

und aufgrund der Inflation stark gestiegenen Beschaffungspreisen kommt es zu deutlich höheren Investitionen im Bereich Informationstechnik.

Zu 1.) Weiterer Ausbau der notwendigen IT-Infrastruktur

Im Jahr 2021 wurden die neuen Speichersysteme in den zentralen Rechenzentren der HL (VO/2021/09641) mit eine Nettokapazität von ca. 220 TB in Betrieb genommen. Der jährliche Speicherzuwachs wurde mit circa 20TB pro Jahr geplant. Diese Annahme ist aufgrund der dynamischen Entwicklung (u.a. bedingt durch Corona) nicht mehr zu halten. Bei den derzeitigen Datenzuwachsraten ist der Speicher auf den zentralen Filesystemen spätestens Ende 2023 / Anfang 2024 aufgebraucht.

Um den aktuell längeren Beschaffungszeiten aufgrund der Marktsituation von Teils bis zu sechs Monaten Rechnung zu tragen und die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen sind folgende Investitionen notwendig:

A.) Erweiterung der zentralen Speichersysteme: 500 TEUR

Über den bereits beobachteten regulären Speicherzuwachs hinaus wurde dem Bereich 1.105 Informationstechnik bereits erheblicher zusätzlicher Speicherbedarf für die Jahre 2023/24/25 avisiert. U.a. plant der Fachbereich 4 umfangreiche Digitalisierungsprojekte, die zusammen mehr als 50TB an Speicherkapazität erfordern. Diese geplanten Projekte können ohne eine Speicher-Erweiterung nicht bzw. nur stark eingeschränkt durchgeführt werden.

Die aktuellen Speichersysteme wurden skalierbar beschafft und können unkompliziert mit weiterem Datenspeicher ergänzt werden. Ein entsprechendes Angebot liegt dem Bereich 1.105 vor. Der Preis für die Erweiterungslösung beläuft sich auf 500 TEUR brutto.

B.) Erneuerung zentraler Netzinfrastrukturkomponenten in den Rechenzentren: 500 TEUR

Zentrale Komponenten innerhalb der städtischen Rechenzentrums- Netzinfrastruktur sind veraltet und müssen erneuert werden. Die zurzeit verwendeten Systeme sind ab Anfang 2024 im Status „End of Life“ und müssen daher frühzeitig durch neuere Technologie ersetzt werden.

Nur mittels neuer Komponenten können dringend benötigte Erweiterungen der virtuellen Serverlandschaft sowie die Integration der Datenspeicher umgesetzt werden. Gleichzeitig bieten die neuen zentralen Netzwerkinfrastrukturkomponenten auch erweiterte Möglichkeiten im Bereich der IT Sicherheit, Monitoring- und Automatisierung. Für die Erneuerung der zentralen Netzinfrastrukturkomponenten sind 500 TEUR vorgesehen.

 

 

Zu 2.) Starke Preissteigerungen u.a. im Baubereich (Leitungsausbau)

Der Bereich 1.105 Informationstechnik baut das stadteigene Leitungsnetz weiter wirtschaftlich aus. Mittels diese eigenen Leitungsinfrastruktur wird das Ziel verfolgt, die konsumtiven Kosten kurz-/ mittelfristig erheblich zu senken. Jährliche Kosteneinsparungen bei Leitungsmiete in Höhe von ca. 700 TEUR sowie eine Amortisation innerhalb von vier Jahren sind geplant. Durch die Energiekrise und hohe Nachfrage an Bauleistungen sind die Preise stark gestiegen (Inflation). Um den Anschluss weiterer städtischer Standorte planmäßig umzusetzen, sind weitere investive Mittel in Höhe von 180 TEUR notwendig.

Zu 3.) Lizenzierungsanpassungen 

Die Hansestadt Lübeck ist zur korrekten Hardware- und Software-Lizenzierung vertraglich verpflichtet. Aufgrund der stark gewachsenen Anzahl neuer IT-Arbeitsplätze, insbesondere durch die Schaffung von neuen Telearbeitsplätzen sowie der Ausstattung von Auszubildenden und Anwärter:innen mit IT-Hardware, sind deutlich mehr Lizenzen im laufenden Jahr zu erwerben. Die Ausgaben für die anstehende Lizenzierung belaufen sich auf 520 TEUR.


 


Anlagen

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