Vorlage - VO/2022/11606  

Betreff: 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -, abschließender Beschluss, Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.11.2022 
76. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Änderungen und Ergänzungen des Prüf- und Abwägungsbericht vom 04.04.2020
Anlage 2_128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschlus
Anlage 3_Begründung zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschluss
Anlage 4_Bebauungsplan 15.04.00, Fassung zum Satzungsbeschluss (Planoriginal)
Anlage 5_Teil A - Planzeichnung mit Legende (DIN-A3-Druckfassung)
Anlage 6_Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)
Anlage 7_Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00, Fassung zum Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag


 

1. Der von der Bürgerschaft am 19.05.2022 beschlossene Bericht zur Prüfung und Abwägung der zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – abgegeben Stellungnahmen wird in Teilen geändert und ergänzt. Die Änderungen und Ergänzungen des Prüf- und Abwägungsberichtes vom 04.04.2022 werden in der vorliegenden Fassung vom 26.10.2022 (siehe Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die betroffenen Behörden über die Änderungen und Ergänzungen in Kenntnis zu setzen.

2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden unveränderten Fassung (Anlage 2) erneut beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der geänderten und ergänzten Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden unveränderten Fassung (Anlage 4) erneut als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der geänderten und ergänzten Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


Verfahren

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (Kap. 6.3.8 und 7.1).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 23.09.2022 auf mögliche Verfahrensfehler bei der Beschlussfassung über die 128. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 15.04.00 Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 hingewiesen, da das erforderlichen Zielabweichungsverfahren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Bauleitpläne noch nicht abgeschlossen war. In der Folge standen die Ziele der Raumordnung den beiden Bauleitplänen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch entgegen, sodass eine Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung noch nicht möglich sei.

Zur Vermeidung von Verfahrensfehlern, die nach Auffassung der Genehmigungsbehörde die Unwirksamkeit der beschlossenen Bauleitpläne nach sich ziehen können, wird von Seiten des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein die erneute Beschlussfassung über die beiden Bauleitpläne nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens empfohlen.

Der Bescheid über den positiven Abschluss des Zielabweichungsverfahrens liegt mittlerweile mit Schreiben der Landesplanungsbehörde vom 17.10.2022 vor. 

 

Sowohl im Schreiben der Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungsplanänderung vom 23.09.2022, als auch im Schreiben der Landesplanungsbehörde zum Abschluss des Zielabweichungsverfahrens vom 17.10.2022 werden noch nachträglich Hinweise zur Bauleitplanung vorgebracht, die die Verwaltung geprüft hat und die der Abwägung durch die Bürgerschaft zugänglich gemacht werden soll. Insofern wird den unverändert zu beschließenden Bauleitplänen eine Änderung- und Ergänzung des Abwägungsberichtes vom 04.04.2022 vorangestellt.

r die Planzeichnungen der 128. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans 15.04.00 sind keine Änderungen erforderlich, sodass diese mit Stand 04.04.2022 unverändert beschlossen werden können.

 

Die Begründungen zu den beiden Bauleitplänen sind zur erneuten Beschlussfassung um Ausführungen zur positiv beschiedenen Abweichung von den Zielen der Raumordnung ergänzt worden. (Die geänderten und ergänzten Textstellen sind in den beiden Dokumenten jeweils kenntlich gemacht.)

 

 


Anlagen


 

Anlage 1 Änderungen und Ergänzungen des Prüf- und Abwägungsbericht vom 04.04.2020

Anlage 2 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschluss (einschließlich Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan)

Anlage 3 Begründung zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschluss

Anlage 4 Bebauungsplan 15.04.00, Fassung zum Satzungsbeschluss (Planoriginal)

Anlage 5 Teil A - Planzeichnung mit Legende (DIN-A3-Druckfassung)

Anlage 6 Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

Anlage 7 Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00, Fassung zum Satzungsbeschluss

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Änderungen und Ergänzungen des Prüf- und Abwägungsbericht vom 04.04.2020 (191 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschlus (6716 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Begründung zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschluss (5535 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Bebauungsplan 15.04.00, Fassung zum Satzungsbeschluss (Planoriginal) (4983 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Teil A - Planzeichnung mit Legende (DIN-A3-Druckfassung) (1995 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung) (178 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7_Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00, Fassung zum Satzungsbeschluss (16321 KB)