Vorlage - VO/2022/11567  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 60.000,00 Euro für das Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in Holstentor-Nord"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
10.11.2022 
32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Förderzusage der Possehl-Stiftung

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl Stiftung in Höhe von 60.000,00 Euro für das Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in Holstentor-Nord" wird angenommen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von jungen Menschen ist nicht notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Es handelt sich um eine Geldspende in Höhe von 60.000,00 Euro für das Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in Holstentor-Nord".

Die Durchführung des Projektes beinhaltet eine Situations- und Bestandsanalyse von Jugendhilfeleistungen im Stadtbezirk unter Beteiligung von Fachkräften sowie jungen Menschen und ihren Familien. Auf dieser Basis sollen sowohl Qualitätsentwicklungsimpulse zu Kooperation und Übergängen als auch hinsichtlich der bestehenden Dienste und Einrichtungen erarbeitet werden (vgl. VO/2021/10146).

 

Bei dieser Spende entstehen keine Folgeaufwendungen. Es ist mit einer Fertigstellung des Projektes in 2023 zu rechnen.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 60.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 3.674.471,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 60.000,00 Euro zuständig.


 


Anlagen

rderzusage der Possehl-Stiftung
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Förderzusage der Possehl-Stiftung (66 KB)