Vorlage - VO/2022/11555  

Betreff: Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 400.000,00 EUR für Das NEUE Buddenbrookhaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in:Dr. Heuer, Caren
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
14.11.2022 
29. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck angebotene Spende in Höhe von 400.000,00 EUR für Das NEUE Buddenbrookhaus wird angenommen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Spendenannahme nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck ist notwendig, um die Erneuerung des Buddenbrookhauses zu ermöglichen, und ist Teil der von der Kulturstiftung akquirierten Summe an Drittmitteln zur anteiligen Finanzierung des Projekts Das NEUE Buddenbrookhaus.

 

Um seiner Bedeutung weiterhin gerecht bleiben zu können, hat der Bund bereits im Jahr 2011 den Umbau des Buddenbrookhauses als notwendige Maßnahme anerkannt und den Ankauf des Nachbargrundstücks und damit die Erweiterung des Museums um die Mengstraße 6 mit der Ankaufssumme von 300.000,00 EUR ermöglicht. Über den Ankauf hat die Bürgerschaft am 26.05.2011 entschieden. Mit der Vorlage VO/2017/04572 wurde die Durchführung eines Planungswettbewerbes freigegeben, die Projektfreigabe erfolgte mit der Vorlage VO/2021/10358.

 

Mit der Spende über 400.000,00 EUR erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 466.700,00 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 400.000,00 EUR zuständig.


 


Anlagen

keine