Vorlage - VO/2022/11495-02
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Vollzeitstelle "Antirassismus, Antidiskriminierung und Antisemitismus" im FB2, konkret in der Stabstelle Integration, zu errichten, oder mindestens die vorhandene Stelle zur Koordinierung des kommunalen Programms zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus e.V. entsprechend auf eine Ÿ-Stelle mit 29,25 Stunden zum 1. Januar 2023 aufzustocken.
Aufgaben sind die Entwicklung und langfristige Begleitung eines strategischen Handlungsprogramms gegen Rassismus und Diskriminierung, unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Zusammenarbeit mit verwaltungsintern sowie -extern am Thema arbeitenden Akteur:innen, u.a. zum Aufbau von Netzwerkstrukturen und Ausrichtung der gemeinsamen Tätigkeiten sowie die Implementierung geeigneter Instrumente bzw. Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau von Rassismus und Diskriminierung.
Begründung
Antirassismus* und Antidiskriminierung sind Querschnittsaufgaben für die Lübecker Stadtverwaltung, sowie bspw. "Klimaschutz" als auch "Integration & Teilhabe". Das bedeutet, dass es notwendig ist, dass eine gut ausgestattete Koordinierungsstelle diese Aufgabe systematisch und inhaltlich koordiniert. Zu dieser Erkenntnis ist die Steuerungsgruppe Integration in den vergangenen Sitzungen gekommen.
Die zur Zeit 9,25 Wochenstunden in der Stabsstelle Integration, zur Koordinierung des kommunalen Programms zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus e.V., sind als erster Anfang zu werten. Zur Koordination einer gesamtstädtischen Strategie, in enger Zusammenarbeit mit weiteren an diesem Querschnittsthema arbeitenden (Fach-)Bereichen, sind weitere personelle Ressourcen zwingend erforderlich. Die inhaltliche Nähe zu der Aufgabe "Integration & Teilhabe" legen es nahe, dass diese Stelle im FB2, konkret in der Stabstelle Integration, anzusiedeln ist.
* In diesem Zusammenhang sollte die Arbeitsdefinition von Rassismus jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, "Rasse", Hautfarbe, "Abstammung" oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung (z.B. antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus gegen Geflüchtete, Rassismus gegen Schwarze Menschen usw.) umfassen.
Mit der ethnischen Herkunft wird die Zuordnung eines Menschen zu einer Gruppe von Personen bezeichnet, die zum Beispiel sozial, kulturell oder historisch eine Einheit bilden oder durch ein Gefühl der Zusammengehörigkeit verbunden sind.
(Quelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/ethnische-herkunft-rassismus/ethnische-herkunft-rassismus-node.html)
Anlagen
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