Vorlage - VO/2022/11482
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Beschlussvorschlag
1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Fehlbetrag von EUR -521.718,55 wird
festgestellt.
2. Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Fehlbetrag von EUR -584.981,40 wird festgestellt.
4. Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.
5. Die dazugehörenden Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11196 und 97), die am 22.06.2022 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja, aber bereits im jeweiligen HHJ ausgeglichen. | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
In der Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der Kulturstiftung wird dies bereits nach Ergebnisaufstellung in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten der HL geordnet, die Mittel sind also bereits geflossen.
Anlagen
2 Abschlüsse nebst Prüfberichten
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | KS JA 2017 m Prüfb (1590 KB) | ||
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2 | öffentlich | KS JA 2018 m Prüfb (1642 KB) |