Vorlage - VO/2022/11479
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Beschlussvorschlag
1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -52.507,87 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
2. Dieser Fehlbetrag wird aus der Zweckrücklage ausgeglichen.
3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von EUR 63.820,26 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
4. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen zugeführt.
5. Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 681.824,98 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
6. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen und dem Stiftungskapital zugeführt.
7. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11195), der am 22.06.2022 im Prüfungsausschuss abschließend behandelt wurde, wird zur Kenntnis genommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| GO S-H | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Bürgerschaft muss formal die jeweiligen Jahresabschlüsse feststellen sowie die Mittelverwendung beschließen.
Zu Beschlusspunkt 6: da Anlagevermögen veräußert wurde, wird auch das Stiftungskapital erhöht.
Anlagen
3 Jahresabschlüsse mit den jeweiligen Prüfberichten und Stellungnahmen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | LW JA 2017 bis 2019 m Prüfb (5050 KB) |