Vorlage - VO/2022/11479  

Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LW JA 2017 bis 2019 m Prüfb

Beschlussvorschlag

 1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -52.507,87   (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

 2. Dieser Fehlbetrag wird aus der Zweckrücklage ausgeglichen.

 

 3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von EUR 63.820,26   (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

4. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen zugeführt.

 

 5. Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 681.824,98  (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

6. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen und dem Stiftungskapital zugeführt.

 

 7. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11195), der  am 22.06.2022 im Prüfungsausschuss abschließend behandelt wurde, wird zur               Kenntnis genommen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Bürgerschaft muss formal die jeweiligen Jahresabschlüsse feststellen sowie die Mittelverwendung beschließen.

Zu Beschlusspunkt 6: da Anlagevermögen veräert wurde, wird auch das Stiftungskapital erhöht.
 


Anlagen

3 Jahresabschlüsse mit den jeweiligen Prüfberichten und Stellungnahmen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LW JA 2017 bis 2019 m Prüfb (5050 KB)