Vorlage - VO/2022/11147
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Beschlussvorschlag
Für das Haushaltsjahr 2022 werden gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto 128001.000. 5271007 Katastrophenschutz / Aufwendungen Ersatzvornahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr 750.000,- EUR für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen aus der Ukraine außerplanmäßig bewilligt.
Zur Deckung dienen Mehrerträge bei dem PSK 611001.000.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 750.000,- EUR.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
entfällt
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 82 Gemeindeordnung | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (s. Begründung) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Zur Finanzierung der Einrichtung und des Betriebes von Notunterkünften wurde außerplanmäßig das Sachkonto 5271007 - Aufwendungen Ersatzvornahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr beim Produkt 128001 – Katastrophenschutz eingerichtet. Insbesondere sind hier die nachstehend aufgeführten Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen aus der Ukraine im Rahmen einer außerplanmäßigen Bewilligung gem. § 82 der Gemeindeordnung zu veranschlagen.
Bedarfsprognose:
Bisher geleistete Zahlungen/Vormerkungen seit 17.03.2022 ca. 50.000,- EUR
Verpflegung von Flüchtlingen (Catering) ab 18.03.2022
> Abrechnung März 2022 ca. 80.000,- EUR
> Abrechnung April 2022 ca. 210.000,- EUR
> Prognose Mai 2022 ca. 190.000,- EUR
> Prognose Juni 2022 ca. 170.000,- EUR
Sonstige Sachkosten ca. 50.000,- EUR
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Geschätzter Gesamtbedarf ca. 750.000,- EUR
Eine seriöse Prognose über den voraussichtlichen Deckungsbedarf ist kaum möglich, da die Notwendigkeit zur Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge vom Kriegsverlauf in der Ukraine und den daraus resultierenden Flüchtlingsbewegungen abhängig ist. Die Schätzung geht von einer sich derzeit abzeichnenden sinkenden Zahl von Flüchtlingen in den hiesigen Notunterkünften aus.
Das Land Schleswig-Holstein zahlt den Kommunen für Schutzsuchende aus der Ukraine eine Integrations- und Aufnahmepauschale in Höhe von 500 EUR pro Person, auch wenn diese nicht als Asylsuchende gelten. Die genauen Modalitäten stehen noch nicht fest.
Die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 611001.000.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land.
Anlagen
keine