Heilung von Verfahrensfehlern nach Widerspruch (gem. § 43 Abs. 1 GO) des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck gegen die in der Bürgerschaftssitzung am 31. März 2022 durchgeführte Wahl der ordentlichen Mitglieder 1. des Wirtschaftsausschusses und Ausschusses für den Kurbetrieb Travemünde (TOP 8.6), 2. des Ausschusses für Soziales (TOP 8.7)