Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen
Die vorhandene Gehwegbrücke Mori wurde im Jahre 1998 erbaut, liegt im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und führt den Geh- und Radweg über den Landgraben. Das Brückenbauwerk stellt eine sichere Geh- und Radwegverbindung zwischen Lübeck und Stockelsdorf dar.
Der Überbau der Brücke besteht aus einer Holzkonstruktion mit einem Eichenbohlenbelag. Das Bauwerk liegt auf Holzpfeilern auf.
Das Brückenbauwerk wurde im Jahr 1998 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 überwacht. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2019 wurden erhebliche Schäden in Bezug auf Standsicherheit und Dauerhaftigkeit festgestellt, welche sich in der Zustandsnote von 3,9 widerspiegeln (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).
Eine Instandsetzung des nunmehr 24 Jahre alten Bauwerks ist auf Grund der vollständigen Schädigung der Gründungsbauteile (Holzrammpfähle) sowie des Holzüberbaus nicht wirtschaftlich, bzw. auf Grund des Schädigungsgrades technisch auch nicht mehr möglich. Dementsprechend erfolgt ein Ersatzneubau der Brücke.
Der Querschnitt wird als Geh- und Radwegüberführung, mit einer Fahrbahnbreite zwischen den Geländern von 2,50 m ausgebildet. Der Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke wird als Einfeldträger aus Stahl mit GFK-Belag und zwei tiefgegründeten Stahlbetonauflagerbalken geplant.
Diese Bauweise hat im Vergleich zur klassischen Brückenkonstruktion aus Holz den Vorteil, dass sie dauerhafter und auch unterhaltungsärmer ist.
Im Rahmen des nun anstehenden Ersatzneubaus des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:
Abbruch des alten Bauwerkes
Gründung neuer Stahlbetonauflager
Herstellung eines Stahlüberbaus mit GFK- Belag
Die Durchführung der Baumaßnahme ist von Oktober 2022 bis Ende Dezember 2022 geplant.
Der Ersatzneubau wird in fünf Bauphasen realisiert:
Bauphase 1: Abbruch des alten Bauwerkes
Bauphase 2: Einbringen der Rammpfähle
Bauphase 3: Herstellen der Widerlager
Bauphase 4: Einhub der Stahlkonstruktion (Überbau) und Montage des GFK-Belags
Bauphase 5: Herstellen des Geh- und Radweges
Für die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. des Geh-/Radweges voll gesperrt werden. Eine Umleitung für Geh- und Radfahrende wird eingerichtet.
Projektziel ist es, das Bauwerk zu erneuern, um die Geh- und Radwegverbindung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinde Stockelsdorf zu erhalten. Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird mit Zustimmung zur Aufhebung des Sperrvermerkes durch die Bürgerschaft am 19.05.2022 veröffentlicht. Die Bauzeit des Ersatzneubaus ist von Anfang Oktober 2022 bis Ende Dezember 2022 vorgesehen. Um den Veröffentlichungstermin und somit auch den Baubeginn einhalten zu können, müssen der Bauausschuss am 02.05.2022, der Hauptausschuss am 03.05.2022 sowie die Bürgerschaft am 19.05.2022 erreicht werden.
Finanzierung
Für den Ersatzneubau wird mit einem Finanzbedarf von 220.000,- EUR (brutto) gerechnet.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Brückeninstandsetzungsmaßnahmen (brutto): | ca. 185.000 EUR |
Ing.-Kosten Bauwerk (Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten usw.) | ca. 35.000 EUR |
Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck: | ca. 220.000 EUR |
Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das
Haushaltsjahr 2022 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig können die Mittel im Finanzplan 2022 in Höhe von 120.000 EUR für die Baumaßnahme „BW 103 Geh- und Radwegbrücke Mori“ (Produktsachkonto 541001 742.7852000) freigegeben werden.
Weitere 100.000 EUR werden durch das Bereichsbudget des Haushaltsjahres 2022 bereitgestellt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2021 wurden bereits durch den laufenden konsumtiven Haushalt 2021 bereitgestellt.