Vorlage - VO/2022/11014  

Betreff: BW 103 Gehwegbrücke Mori Ersatzneubau - Projektfreigabe und Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2022 bestehenden Sperrvermerkes für die Baumaßnahme
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schölkopf, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.05.2022 
67. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
03.05.2022 
64. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks ermächtigt, das Projekt „BW 103 Gehwegbrücke Mori Ersatzneubau“ umzusetzen (Hauptausschuss).
  2. Der im Produktsachkonto 541001 742.7852000 Gemeindestraßen/Geh- und Radwegbrücke Mori/Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2022 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben (Bürgerschaft).


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.691 Lübeck Port Authority

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

r Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. §10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Die Baumaßnahme ist notwendig, da das alte Bauwerk abgängig ist.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen

Die vorhandene Gehwegbrücke Mori wurde im Jahre 1998 erbaut, liegt im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck und führt den Geh- und Radweg über den Landgraben. Das Brückenbauwerk stellt eine sichere Geh- und Radwegverbindung zwischen Lübeck und Stockelsdorf dar.

Der Überbau der Brücke besteht aus einer Holzkonstruktion mit einem Eichenbohlenbelag. Das Bauwerk liegt auf Holzpfeilern auf.

Das Bckenbauwerk wurde im Jahr 1998 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 überwacht. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2019 wurden erhebliche Schäden in Bezug auf Standsicherheit und Dauerhaftigkeit festgestellt, welche sich in der Zustandsnote von 3,9 widerspiegeln (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).

Eine Instandsetzung des nunmehr 24 Jahre alten Bauwerks ist auf Grund der vollständigen Schädigung der Gründungsbauteile (Holzrammpfähle) sowie des Holzüberbaus nicht wirtschaftlich, bzw. auf Grund des Schädigungsgrades technisch auch nicht mehr möglich. Dementsprechend erfolgt ein Ersatzneubau der Brücke.

Der Querschnitt wird als Geh- und Radwegüberführung, mit einer Fahrbahnbreite zwischen den Geländern von 2,50 m ausgebildet. Der Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke wird als Einfeldträger aus Stahl mit GFK-Belag und zwei tiefgegründeten Stahlbetonauflagerbalken geplant.

Diese Bauweise hat im Vergleich zur klassischen Brückenkonstruktion aus Holz den Vorteil, dass sie dauerhafter und auch unterhaltungsärmer ist.

Im Rahmen des nun anstehenden Ersatzneubaus des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:

        Abbruch des alten Bauwerkes

        Gründung neuer Stahlbetonauflager

        Herstellung eines Stahlüberbaus mit GFK- Belag

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist von Oktober 2022 bis Ende Dezember 2022 geplant.

 

 

Der Ersatzneubau wird in fünf Bauphasen realisiert:

Bauphase 1: Abbruch des alten Bauwerkes

Bauphase 2: Einbringen der Rammpfähle

Bauphase 3: Herstellen der Widerlager

Bauphase 4: Einhub der Stahlkonstruktion (Überbau) und Montage des GFK-Belags

Bauphase 5:  Herstellen des Geh- und Radweges

 

r die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. des Geh-/Radweges voll gesperrt werden. Eine Umleitung für Geh- und Radfahrende wird eingerichtet.

Projektziel ist es, das Bauwerk zu erneuern, um die Geh- und Radwegverbindung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeinde Stockelsdorf zu erhalten. Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird mit Zustimmung zur Aufhebung des Sperrvermerkes durch die Bürgerschaft am 19.05.2022 veröffentlicht. Die Bauzeit des Ersatzneubaus ist von Anfang Oktober 2022 bis Ende Dezember 2022 vorgesehen. Um den Veröffentlichungstermin und somit auch den Baubeginn einhalten zu können, müssen der Bauausschuss am 02.05.2022, der Hauptausschuss am 03.05.2022 sowie die Bürgerschaft am 19.05.2022 erreicht werden.

Finanzierung

r den Ersatzneubau wird mit einem Finanzbedarf von 220.000,- EUR (brutto) gerechnet.

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

 

Brückeninstandsetzungsmaßnahmen (brutto):

ca. 185.000 EUR

Ing.-Kosten Bauwerk (Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten usw.)

ca. 35.000 EUR

Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck:

ca. 220.000 EUR

 

Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das

Haushaltsjahr 2022 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

 

Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig können die Mittel im Finanzplan 2022 in Höhe von 120.000 EURr die Baumaßnahme BW 103 Geh- und Radwegbrücke Mori (Produktsachkonto 541001 742.7852000) freigegeben werden.

 

Weitere 100.000 EUR werden durch das Bereichsbudget des Haushaltsjahres 2022 bereitgestellt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2021 wurden bereits durch den laufenden konsumtiven Haushalt 2021 bereitgestellt.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB)