Vorlage - VO/2022/10858
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Projekt Neubau des „Feuerwehrgerätehaus in Groß Steinrade“ auf der Grundlage der vorliegenden EW-Bau umzusetzen.
Verfahren
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
|
| freiwillig | ||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
|
| Es wird eine Photovoltaikanlage installiert. |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Die Freiwillige Feuerwehr in Groß Steinrade verfügt über kein bedarfsgerechtes Gebäude. Die drei Einsatzfahrzeuge stehen in einer Scheune, als Umkleidekabine dient ein Übersee-container und die Versammlungen finden im Gemeindesaal von Groß Steinrade oder in Verbindung mit Infektionsschutzauflagen im Außenbereich statt. Daher ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses dringend erforderlich.
Die Planung sieht ein zweigeschossiges Feuerwehrgerätehaus vor. Neben der Fahrzeughalle werden Geräte- und Sozialräume in dem Gebäude untergebracht. Das Objekt wird zentral beheizt und dezentral mit Trinkwasser versorgt. Das Dach wird extensiv begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgeführt.
Im Zuge von Vorplanung und Entwurfsplanung wurden neben den Architekten noch folgende Fachplanungsdisziplinen im Projekt berücksichtigt: Haustechnikplanung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bodengutachten.
Mit der Fertigstellung der Maßnahme ist ca. 18 Monate nach der Baugenehmigung zu rechnen.
Der Leistungsumfang des Gesamtprojektes ist in der vorliegenden EW-Bau zusammengestellt worden und umfasst einen Gesamtbedarf an finanziellen Mitteln in Höhe von 1.900.000 EUR brutto.
Die KWL war mit der Erstellung der EW-Bau beauftragt und soll mit der schlüsselfertigen Errichtung des Feuerwehrgerätehauses ab der Leistungsphase 4 beauftragt werden. Zur Beauftragung der KWL sind ca. 1,9 Mio. EUR haushaltärisch zu ordnen. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 in Höhe von ca. 100.000 EUR sind im Jahr 2022 fällig und bereits im Haushalt freigegeben. Mit der Fertigstellung des Gebäudes werden die restlichen Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. EUR im Jahr 2023 fällig, die über eine nicht benötigte VE aus dem Projekt „FW II Neubau kooperative Leitstelle“ gedeckt werden.
Die Maßnahme ist unter dem bestehenden PSK 111029 538 7851000 geordnet.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
2 – Genehmigungsplanung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage2_FWGH Gr.Steinrade APL (2349 KB) |