Vorlage - VO/2021/10705  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Roadgate" am Skandinavienkai
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Mahnke, Marco
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.01.2022 
FÄLLT AUS! - 63. Sitzung des Bauausschusses      
07.02.2022 
63. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.01.2022 
59. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Maßnahme „Roadgate“ am Skandinavienkai zu beginnen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch bessere Verkehrslenkung und Reduzierung zusätzlicher Flächenbedarfe wird der Co²-Ausstoß verringert.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Allgemeines

Im Mai 2020 wurde der Hafenentwicklungsplan 2030 durch die Lübecker Bürgerschaft beschlossen. Ein wichtiger Teilaspekt sind die Punkte 4 und 8 der Beschlussvorlage, nach denen nach Möglichkeiten zur Steigerung der Flächeneffizienz gesucht werden soll. Zudem ist eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen. Durch die Digitalisierung von verschiedenen Prozessen und der nutzerspezifischen Freigabe von gewonnenen Informationen kann diesem Auftrag der Bürgerschaft Rechnung getragen werden.

 

Im Rahmen des Wettbewerbs „5 x 5G“ des Bundes konnte die Hansestadt Lübeck mit ihrem Konzept „Baltic Future Port“rdermittel des Bundes für den Ausbau der digitalen Infrastruktur einwerben. Daneben wurde ein Förderantrag im EU-Förderprogramm „Connecting Europe Facility Motorways of the Seas (CEF-MoS)“ zum Projekt „Hansalink 2“ positiv beschieden. Zum Erhalt der Fördermittel sind die angemeldeten Maßnahmen im Rahmen einer bestimmten Frist (31.10.2022) fertigzustellen.

 

Die Fördersumme in Höhe von 3,9 Millionen Euro vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fließt in insgesamt elf Teilprojekte des Lübecker Hafens wie zum Beispiel in die Einrichtung eines 5G-Campusnetzes, die Automatisierung von Kränen, die digitale Daten-Erfassung von Gütern oder das Monitoring der technischen Abläufe aus der Luft.

Ein Teilprojekt des „Baltic Future Port“ ist das sog. „Roadgate“.

 

Zu Verkehrsspitzenzeiten ist der öffentlich zugängliche Teil des Hafengates am Skandinavienkai (kurz: Südgate) überlastet. Dies gilt sowohl für die Einreise- als auch die Ausreiseverkehre. Daher kommt es regelmäßig zu Rückstaubildungen. Für den in den Hafen einfahrenden Verkehr, muss die Zufahrt effizienter gestaltet werden, um einen zu erwartenden Kollaps zu verhindern. Des Weiteren sind die Vorstauflächen im Hafen effizienter und effektiver zu nutzen. Mit entsprechender Anpassung der Beschilderung und einer digitalen Verkehrssteuerung kann bei einer geringfügigen Aufweitung im Einfahrtsbereich eine wesentlich bessere Sortierung und Organisation der Verkehre erfolgen und die mittlerweile unübersichtliche, z. T. durch Platzmangel verursachte Einfahrts- und Abfertigungssituation deutlich verbessert werden, ohne die Stellplatzanlage flächenmäßig zu erweitern. Diese Maßnahme trägt somit direkt zum Natur- und Klimaschutz bei, weil dadurch weniger neue versiegelte Fläche für den Hafen beansprucht werden muss. Außerdem führt eine optimierte Verkehrslenkung auch zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes der Straßenfahrzeuge.

 

In einem zweiten, noch nicht weiter definierten Schritt soll es zu einer Filterung der Verkehre kommen (Pregate, Stufe 1). Einheiten, die nicht den vorgegebenen Kriterien für eine Einfahrt in die Südgatezone entsprechen, zum Beispiel zulässige Ankunftszeit, sollen abgewiesen und auf eine zu errichtende Parkplatz-Pufferfläche fahren. Perspektivisch soll eine automatische Meldung an die LKW-Fahrer möglich sein, um die Fahrt zur Südgatezone schon im Vorfeld zu vermeiden (Pregate, Stufe 2). Dieser Aspekt wird im Gesamtkonzept des Pregates der LPA stufenweise behandelt und ist nicht Teil dieser Vorlage.

 

 

Prinzip Roadgate

Mit dem Roadgate wird ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Flächeneffizienz im Hafen gegangen. Ziel ist dabei primär den Zufluss der straßenseitigen Hinterlandverkehre zu erfassen und unerwünschte Nutzungen der Zulaufbereiche des Südgates für Parken o.ä. zu identifizieren.

Das Roadgate erfasst dazu durch Scanner bzw. Bildauswertung automatisch die Daten der in den Südgatebereich einfahrenden Einheiten, gleicht diese mit den Buchungs- bzw. Anmeldedaten des Betreibers ab und stellt so die Berechtigung des Aufenthalts im Südgatebereich fest. Bei einer fehlerhaften Einfahrt kann der Sicherheitsdienst unmittelbar auf das Fehlverhalten reagieren und so Störungen des Gateablaufs minimieren.

Neben diesem Hauptzweck des Roadgates und der damit vermiedenen signifikanten Flächenerweiterung des Gatesbereichs, bieten die gewonnenen Daten eine wesentliche Grundlage für die Konzeptionierung des vorgesehenen Pregates, mit dem die Zulaufsteuerung zum Hafen in Verbindung mit einer nachgelagerten Abstellanlage erfolgen soll. So können anhand der Daten das Zulaufverhalten der Verkehre erfasst und daraus wesentliche Planungsrandbedingungen für die Größenermittlung der Pregateanlage gewonnen werden.

 

 

Beschreibung der Baumaßnahme

Mit dem Roadgate wird die bestehende Anlage erweitert. Hierzu zählen die Gründungsarbeiten, der Bau des Gates inclusive Kamerainstallation und Scanning-Plattformen, IT-Hardware und Software um die aufgenommenen Informationen zu verarbeiten und diese für die Abfertigungsprozesse des Hafenbetreibers sowie der Redereien definiert zu übergeben. Integraler Bestandteil ist eine ca. 0,2 ha umfassende Straßenaufweitung der Südgatezufahrt zur besseren Verkehrsorganisation mit dem Roadgate.

Abb 1: aktuelle Skizze Roadgate


 

Abb. 2: Beispiel eines OCR-Tuck-Portals

 

 

Chancen und Risiken

Chance: Die Maßnahme ermöglicht es, den vorhandenen Betriebsablauf am Terminal Skandinavienkai durch die LHG zu verbessern. Auf diese Weise lässt sich auch die Flächeneffizienz des Terminals steigern.

Wahrnehmung der Fördermittel bei gleichzeitiger Reduzierung der Klimaauswirkungen des Hafenverkehrs.

Risiko: Die aktuelle Planungsvariante sieht keine Überbauung des Trinkwasserschachtes vor. Sollte eine andere Variante zur Umsetzung kommen, so ist der Schacht ggf. umzubauen. Diese Kosten sind derzeit nicht berücksichtigt.

 

 

Terminplan und Zeitpunkt der Umsetzung

Mit dem Verfahren zur Vergabe und Auftragserteilung und der anschließenden baulichen Herstellung der Anlage soll ab Januar 2022 begonnen werden.

Die Umsetzung ist von März 2022 bis Juni 2022 geplant. Nach der Abnahme und nach dem Probelauf der Software soll die Anlage im Juli 2022 in Betrieb gehen.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung und Kosten

r das Projekt stehen unter dem Produktsachkonto 552001 551 7852000 Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Pregate, Tiefbaumaßnahmen für das Jahr 2022 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Die Kostenberechnungen belaufen sich auf insgesamt netto rd. 1.180.000 EUR. Davon wird voraussichtlich ein Anteil von 250.000 EUR mit 65% aus dem Programm Baltic Future Port im Rahmen des 5 x 5G-Projektes durch den Bund gefördert (Fördermittel 250.000 EUR * 0,65 = rd. 162.500 EUR).

Der restliche Anteil der Gesatmkosten in Höhe von 930.000 EUR wird aus dem Programm „Hansalink2“ aus EU-Mittel zu 30% gefördert (Fördermittel: 930.000 EUR * 0,30 = rd 279.000 EUR).

 

Der zu finanzierende Anteil für die Hansestadt Lübeck beträgt:

Gesamtkosten  netto 1.180.000 EUR

./. Förderung „BFP“  netto    162.500 EUR

./. rderung „Hansalink2“   netto    279.000 EUR

Anteil HL   netto   738.500 EUR

 

Die Refinanzierung des Eigenanteils erfolgt auf Basis des Nutzungsvertrages mit der LHG.

 

 

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (110 KB)