Vorlage - VO/2021/10623  

Betreff: Projektfreigabe "Albert-Schweitzer-Schule - Neubau einer Sporthalle", Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck, über 175.000,- EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Meyer, Carsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.12.2021 
61. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
07.12.2021 
58. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 E BA-01.00 Grundriss EG
Anlage 3 E BA-02.00 Grundriss 1.OG
Anlage 4 E BA-07.00 Ansichten
Anlage 5 E BA-05.00 Schnitte A,B, und C
Anlage 6 E BA-00.00 Lageplan

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtig, mit der Baumaßnahme „Albert-Schweitzer-Schule Neubau einer Sporthalle“ auf der Grundlage der eingereichten und vorliegenden EW-Bau zu beginnen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist im Zuge der Zukunfts-werkstätten in den Jahren 2013/2014 erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Bei den Planungen zum Projekt wurde auf den beschlossenen Klimanotstand reagiert, sodass Nachhaltigkeit durch die Nutzung regenerativer Energien (PV) berücksichtigt wurde.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Bei der Albert-Schweitzer-Schule handelt es sich um eine Grund- und Gemeinschaftsschule aus dem Jahr 1956.

Als Projektmodell einer „zukunftsorientierten Schule von Morgen“ wurden in den Jahren 2013-2016 die Inhalte und Planungen für die Baumaßnahmen am Schulstandort Albert-Schweitzer-Schule erarbeitet. Da sich die Schule in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet und im Zuge der Umwandlung von einer Grund- und Hauptschule in eine Grund- und Gemeinschaftsschule zusätzliche Flächen und Räume benötigt, wurde der gesamte Schulstandort überplant. Im Zeitraum 2018-2023 werden große Teile des bestehenden Schulgebäudes abgerissen. Durch bauliche Erweiterungen wird der Fehlbedarf an Räumen und die hochbaulichen und haustechnischen Missstände am Bestandsgebäude behoben. Nach Fertigstellung des Schulgebäudes im Jahr 2023 soll im Anschluss eine unechte 3-Feld-Sporthalle am Schulstandort errichtet werden, da auch die vorhandene Einfeld-Sporthalle abgängig ist und nach Fertigstellung des Sporthallenneubaus abgerissen wird.

 

Maßnahmenbeschreibung:

Als Baufeld für den geplanten Neubau der 3-Feld-Halle ist die Fläche der vorhandenen Grundschule, die im Jahr 2023 abgerissen wird, vorgesehen. Die Sporthalle wird als sogenannte unechte 3-Feld-Halle geplant, da die Größe des Baufeldes in seiner Fläche aufgrund des zu erhaltenden Baumbestandes und der Unterbringung der PKW-Stellplätze beschränkt ist. Die Sporthalle ist die Weiterentwicklung von den vier baugleichen sogenannten Züblin-Sporthallen, die in den Jahren 2010-2014 in der Hansestadt Lübeck realisiert worden sind. Bei den unechten 3-Feld-Sporthallen erreichen die drei abgeteilten Hallenspielfelder nicht die Größe von (DIN) Normsporthallen, die Abmessungen weichen hierzu ab und sind kleiner.

 

Die Sporthalle gliedert sich in den eigentlichen Hallenteil und die zweigeschossige Nebenraumzone. Im Erdgeschoss befinden sich die drei durch Trennvorhänge trennbaren Sportfelder, Geräte- und Lagerräume sowie weitere Nebenräume. Im Obergeschoss befinden sich eine Lüftungszentrale und Umkleideräume sowie eine Tribüne mit vier Sitzreihen für insgesamt maximal 120 Besucher:innen. Der Baukörper ist sehr kompakt geplant mit einem asymmetrischen, flachgeneigten Satteldach, dessen First mittig über der Hallenfläche liegt. Der Neubau wird aus Brettschichtholzbindern, Brettsperrholzplatten als Dachscheibe, Stahlbetonstützen und Mauerwerkswänden errichtet.

 

Bezüglich des energetischen Standards kommen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Tragen. Die Gebäudehülle soll einen hohen energetischen Standard erreichen. Auf dem Dach ist eine vollflächige PV-Anlage geplant, welche in Zukunft sowohl die Sporthalle als auch die Schule mit erneuerbarem Strom versorgen soll. Zur Speicherung der erzeugten Strommenge ist ein Batteriespeicher vorgesehen. Für das Gebäude wird ein Effizienzhausstandard nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EH 55+) erreicht. Darüber hinaus ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Bestandteil der Planung.

 

Zur möglichst kompletten Planung und Kostenermittlung der vorliegenden EW-Bau wurden neben den Architekt:innen noch folgende Fachplanungsdisziplinen im Projekt berücksichtigt:

 

-          Technische Ausrüstung: Haustechnikplanung

-          Tragwerksplanung

-          Bauphysik: Wärmebilanzierung

-          Brandschutz

-          Freianlagenplanung

 

rdermittel:

Mit dem derzeitigen Planungsstand ist das Erreichen des Niveaus eines KfW-Effizienz-gebäudes 55+ erreichbar. Das Gebäude entspricht in Anlehnung an die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) einem BEG EH 46 Standard. Weitere Fördermöglichkeiten werden im weiteren Projektverlauf geprüft. Ein konkreter Förderantrag kann nach der Projektfreigabe angestrebt werden.

 

Kosten:

Die erstellte EW-Bau wurde dem Bereich Haushalt und Steuerung vorgelegt. Der Leistungsumfang des Gesamtprojektes ist in der vorliegenden EW-Bau zusammengestellt worden und umfasst einen Gesamtbedarf an finanziellen Mitteln i. H. v. 7.457.260,00 EUR brutto.

Von dem Gesamtbedarf nach EW-Bau sind bereits in den Jahren 2019-2020 rd. 285.260,00 Euro für Planerleistungen verausgabt worden.

 

Von den Gesamtkosten stehen für 2021 Haushaltsreste aus dem Jahr 2020 i. H. v. 25.000,00 EUR zur Verfügung. Darüber hinaus wurde das PSK durch Verstärkungen i. H. v. 131.000,00 EUR erhöht.

Der Haushaltsanmeldung 2022 liegt die Kostenberechnung der EW-Bau zugrunde. Es werden entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahme für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 beantragt.

 

Die Maßnahme ist unter dem bestehenden PSK 111029 286 7851000 geordnet. Fest verbaute Betriebsvorrichtungen sind dem Konto PSK 111029 286 7853000 zugeordnet.

 

Projektablauf:

Die Planungen zum vorgesehenen Neubau begannen im Februar 2020. Die Auswahl des Architekturbüros und des Haustechnikbüros erfolgte bereits im Zuge des VOF-Verfahrens (heutiges VGV-Verfahren) für den Gesamtstandort Albert-Schweitzer-Schule. Die weiteren Fachingenieure wurden im Jahr 2020 beauftragt.

Seit Mai 2021 liegt die EW-Bau mit allen relevanten Entwurfsplanungen vor.                                                                                                                                               

 

Der weitere Ablauf ist wie folgt geplant:

 

2021: Freigabe des Projekts, Bauantragstellung

2022: Fertigstellung Ausführungsplanung aller Planungsdisziplinen, Vorbereiten der Vergabe

2023: Ausschreibung der Bauleistungen, Baubeginn (4. Quartal 2023)

2023: Bauausführung, Fertigstellung und Übergabe an Nutzer:innen (4. Quartal 2024)


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Grundriss EG

3 Grundriss 1. OG

4 Ansichten

5 Schnitt Entwurfsplanung

6 Lageplan Freianlagen Entwurfsplanung


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (106 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 E BA-01.00 Grundriss EG (319 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 E BA-02.00 Grundriss 1.OG (394 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 E BA-07.00 Ansichten (830 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 E BA-05.00 Schnitte A,B, und C (372 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 E BA-00.00 Lageplan (862 KB)