Allgemeines
Die Weichen 49, 50 und 51 stellen die Verbindung zwischen dem Bahnhof Lübeck Skandinavienkai (Bhf. LSK) und den Ladegleisen des Terminals Skandinavienkai dar und müssen aus Gründen der Betriebssicherheit dringend erneuert werden. Die LPA ist als Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Lübecker Hafenbahn gemäß § 4 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz unter anderem dazu verpflichtet, ihre Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten.
Am 16.11.2020 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung der Weichen 49, 50 und 51 (Vorlage Nr. VO/2020/09443). Entsprechend der Vorlage beliefen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 570.000 €. Davon standen für das Haushaltsjahr 2020 50.000 € und für 2021 520.000 € auf dem Produktsachkonto 552001 833.7852000 – Wasser und Hafen – Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung W 49, W 50 und W 51 zur Verfügung. Für das Projekt liegt eine Förderzusage vom Eisenbahnbundesamt in Gesamthöhe von 235.600 € vor.
Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000 € netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die Kosten um voraussichtlich 580.000 € steigen werden.
Begründung zur Höhe der Kostensteigerung
Mehrere Faktoren führten zu einer notwendigen Erweiterung des Projektumfangs und damit zu einer Neubewertung der erforderlichen finanziellen Mittel.
Im Frühjahr 2021 wurden wegen aufgetretener Schäden auf Veranlassung der Hafenbahn grundlegende Untersuchungen der vorhandenen Entwässerungsanlagen im Bf. Lübeck-Skandinavienkai, insbesondere der Sammelleitungen durchgeführt. Dabei wurden unter anderem erhebliche Schäden an der Sammelleitung entlang des Baufelds festgestellt. An einer Stelle durchdringt ein 2008 erstellter Querfeldmast der Oberleitungsanlage die Rohrleitung und verringert den Durchflussquerschnitt der 50 Jahre alten Entwässerungsleitung. Im Ergebnis dieser Untersuchung muss mit dem geplanten Bauvorhaben nun eine Instandsetzung der vorhandenen Entwässerungsanlagen, vor allem der Sammelleitung, erfolgen, sowie der Bau einer neuen Tiefenentwässerung. Zudem ist der Mast an eine andere Stelle zu versetzen. Die Sanierung der Schäden an der Regenwassersammelleitung und der Bau einer Tiefenentwässerung sind aus bahnbetrieblichen und bautechnischen Gründen erforderlich.
Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die extrem gestiegenen Materialliefer- und Baupreise aufgrund der aktuellen Materialengpässe. Gründe hierfür sind die zahlreichen bundesweit laufenden Eisenbahnbaumaßnahmen der DB und die aktuelle Entwicklung der Materialpreise am Markt. Eine Entspannung der Baupreise ist aufgrund der erheblichen Unwetterschäden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren unwahrscheinlich.
Neuberechnung der erforderlichen Mittel nach Modifizierung der vorhandenen Kostenberechnung unter Berücksichtigung der Projekterweiterung:
Modifizierung Baukosten Gleisbau | ca. | 600.000 € netto |
Lieferung der Weichen | ca. | 190.000 € netto |
Planung inkl. Mehrkosten | ca. | 45.000 € netto |
Versetzen OL Mast inkl. Planung | ca. | 55.000 € netto |
Sanierung der Rohrleitung im Bereich OL | ca. | 20.000 € netto |
Übrige Sanierung Rohrleitung entl. des Baufelds | ca. | 180.000 € netto |
Örtliche Bauüberwachung, Technisch Berechtigter | ca. | 35.000 € netto |
Vor- und Nacharbeiten der Fachlinien LST und OL | ca. | 25.000 € netto |
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Aktuelle Kosten | ca. | 1.150.000 € netto |
Eingestellt im Haushalt sind | | 570.000 € netto |
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Dadurch fehlen aktuell Mittel von ca. | | 580.000 € netto |
Deckung der Preissteigerung
Bei den voraussichtlichen Gesamtkosten von 1.150.000 € ergibt sich eine Finanzierungslücke von rd. 580.000 € auf dem Produktsachkonto 552001.833.7852000 gegenüber der bisherigen Haushaltsanmeldung. Die Förderzusage in Höhe von 235.600 € ist der Maximalbetrag der Förderung. Eine Förderfähigkeit der Kostensteigerung ist daher nicht gegeben. Die Deckung der Gesamtkosten erfolgt durch Mittelübertragungen aus den Hafenbahnmaßnahmen 832 – Konstinbahnhof, Erneuerung Gleis 5, 836 – Bahnübergang Rittbrook und 837 – Infrastruktur im Rahmen NAH-SH, sowie der Hafenbaumaßnahmen 004 – Schlutupkai I, Erneuerung Kaimauer und 541 – Skandinavienkai, Flächenausbau Südgate. Da die Mittelordnung bereits in 2021 erfolgt, werden die geordneten Mittel zur Übertragung nach 2022 vorgesehen.
Die Mittel können hieraus bereitgestellt werden, da die Maßnahmen 832 und 837 nicht wie geplant in 2021 umgesetzt werden. Die Mittel waren im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 jeweils für Planungsleistungen vorgesehen. Insbesondere die Maßnahme 837 war eingeplant worden, da Nah.SH im Jahre 2020 einen neuen Servicestandort für Regionalzüge suchte. Zwischenzeitlich ist von dort aber eine Entscheidung für einen anderen Standort als Lübeck gefallen.
Die Maßnahme 836 ist im Rahmen der investiven Haushaltsplanung 2022 ff. für das Jahr 2023 vorgesehen und angemeldet worden, da die für die Sicherung des Bahnübergang Rittbrook vorgesehene Technik noch länger am bisherigen Standort, im Rahmen der Baustelle am Skandinavienkai, benötigt wird.
Die Maßnahme 004 – Schlutupkai I, Erneuerung Kaimauer ist abgeschlossen und schlussgerechnet. Ein weiterer Bedarf für die vorhandenen Mittel ist nicht gegeben. Die Mittel können zur Deckung des Bedarfes bei der Maßnahme 833 herangezogen werden.
Die Maßnahme 541 – Skandinavienkai, Flächenausbau Südgate wird nicht wie ursprünglich geplant in 2021 begonnen werden. Der Hafenbetreiber hat den Bedarf auf einen späteren Zeitpunkt terminiert. Dieser ist im Rahmen der Investitionsplanung 2022 ff. berücksichtigt worden. Die in 2021 zur Verfügung stehenden Mittel können zur Deckung anderer Bedarfe herangezogen werden.
Begründung zur Fortführung der Maßnahme
Die Weichenverbindung ist für die Funktionsfähigkeit des Bahnhofs Lübeck Skandinavienkai und für die schienentechnische Anbindung des Terminals Skandinavienkai existentiell wichtig. Über diese Weichenverbindung erfolgen die Zu- und Abführung von Eisenbahnwagen zum Terminal und Lokumläufe von ein- und ausfahrenden Zügen. Ohne diese Weichenverbindung ist der Großteil der Ladegleise des Skandinavienkais vom bundesweiten Schienennetz abgebunden und die Nutzbarkeit des Bahnhof Lübeck-Skandinavienkai ist stark eingeschränkt, da sieben von elf vorhandenen Gleisen für Ganzzüge nur noch als Stumpfgleise nutzbar wären und nicht für die direkte Zustellung zum Terminal und zum Terminal für Kombinierten Verkehr genutzt werden können.
Die Weichen sind aufgrund ihrer in den letzten Jahren stark zugenommenen Belastung und ihres Alters abgängig. Sie unterliegen aufgrund Ihres Zustands bereits monatlichen Sonderinspektionen durch den Anlagenverantwortlichen.
Aufgrund des schlechten Anlagenzustandes besteht dringender Handlungsbedarf zur Umsetzung der Baumaßnahme.
Vorschlag
Mit der Baumaßnahme Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung der Weichen 49, 50 und 51 wird fortgefahren und der Umfang der Leistungen erweitert.
Es ist vorgesehen, nach Beschluss des Hauptausschusses, die Maßnahme auszuschreiben. Um wirtschaftliche Angebote zu erzielen, soll den Baufirmen eine lange Kalkulations- und Vorlauffrist zur Bauausführung gegeben werden. Die Bauarbeiten sollen im Zeitfenster der Vollsperrung des Bahnhofs Lübeck-Skandinavienkai wegen der Brückenarbeiten an der EÜ B 75 gemäß der Baubetriebsplanung der DB vom 02.10. bis 11.10.2022 erfolgen. Während der Vollsperrung des Bahnhofs finden nur sehr wenig Rangiertätigkeiten statt. Eine Baudurchführung ohne Einschränkungen durch den Bahnbetrieb stellt eine wesentliche Erleichterung dar.
Ziel dieses Vorgehens ist es, eine möglichst hohe Zahl an Angeboten zu erhalten, welche deutlich im Bereich der neuen Kostenberechnung bzw. möglichst darunterliegen.