Vorlage - VO/2021/10415-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage gemäß §16 GeschO von BM Dr. Burkhart Eymer zur Zusammenarbeit der Hansestadt Lübeck mit der Bundeswehr: Öffentliche Gelöbnisse
Begründung
Frage 1:
Welche öffentlichen Plätze in Lübeck würden sich für öffentliche Gelöbnisse eignen?
Jeder öffentliche Platz der für Veranstaltungen geeignet ist, ist grundsätzlich auch für Gelöbnisse geeignet. Erst in Kenntnis der Größe der Veranstaltung kann eine genauere Beurteilung vorgenommen werden. Die Hansestadt Lübeck verfügt nicht über Plätze, die sich per se für eine Veranstaltung der Bundeswehr anbieten, wie es beispielsweise der Exerzierplatz in Kiel wäre.
Frage 2:
Gibt es Gespräche mit der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung von öffentlichen Gelöbnissen in der Hansestadt Lübeck?
Die Hansestadt Lübeck führt derzeit keine Gespräche mit der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung öffentlicher Gelöbnisse
Frage 3:
Falls ja (2), wann soll das erste öffentliche Gelöbnis in Lübeck stattfinden? Fall nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 2. Es liegt zzt. keine Anfrage vor. Sobald bei der Hansestadt Lübeck die Anfrage zur Nutzung einer bestimmten öffentlichen Fläche beim Bereich Sondernutzung vorliegt, müsste das Sicherheitskonzept abgestimmt werden. Da es sich weder um eine Versammlung noch um eine Veranstaltung handelt, ist das Ordnungsamt nicht zuständig, könnte aber als Vermittlerin zwischen den Beteiligten (Sondernutzung, Bundeswehr, Polizei) tätig werden.
Anlagen
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