Vorlage - VO/2021/10309  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Immer Ärger am Strandbahnhof Travemünde"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.08.2021 
52. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
26.10.2021 
56. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In einem am 27. Juli 2021 erschienenen Artikel der Lübecker Nachrichten mit der im Betreff genannten Überschrift wurde über Unmut der Anwohner insbesondere bezüglich der auf dem Areal betriebenen Kfz-Stellplätze berichtet. Eine Sprecherin der Stadt gab an, wegen eines laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens keine Angaben machen zu können.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

  1. Ist die Stadt an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt, das den Strandbahnhof Travemünde betrifft?
     
  2. Wenn ja:

- Seit wann läuft das Verfahren?

- Worum geht es in dem Verfahren?

- Welchen Stand hat das Verfahren?

 

  1. Die letzte diesbezügliche Information der Verwaltung an das Ehrenamt erfolgte nach den Recherchen des Unterzeichners am 15. März 2021 im Bauausschuss. Dort wurde mitgeteilt, es habe erfolglose Versuche der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer gegeben?

 

a) Was ist seitdem geschehen?

b) Wann wurde das Ehrenamt über ein evtl. Gerichtsverfahren informiert?

 

  1. Beispielsweise: Da die Stadt selbst die Einlegung des Widerspruchs gegen die Zuweisungsentscheidung des Landes zur Einlagerung von Bauschutt aus abgeschalteten Atomkraftwerken kommuniziert hat, scheint es keinen allgemeinen Grundsatz zu geben, dass rechtliche Verfahren der öffentlichen Kommunikation des Bürgermeisters zu hindern. Nach welchen Maßstäben entscheidet der Bürgermeister, ob er sich in öffentlichen Fragen trotz laufender Verfahren äußert?

 

Es wird wegen der Übersichtlichkeit der Fragestellung um mündliche Beantwortung der Fragen 1-3 soweit erforderlich im nicht-öffentlichen Teil in der Sitzung des Hauptausschusses vom 10. August 2021 gebeten. Im Übrigen (und soweit eine mündliche Antwort nicht möglich ist) wird um schriftliche Beantwortung gebeten.



 


Begründung

Erfolgt mündlich.
 


Anlagen