Vorlage - VO/2021/10206
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Beschlussvorschlag
Wann ist mit der Veröffentlichung der anderen vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder der Bürgerschaft sowie der Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören und ihren Stellvertreter:innen gemäß § 5 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung zu rechnen?
Begründung
Die erforderliche Anpassung der Geschäftsordnung hierzu ist mit Beschluss der Bürgerschaft am 11.2.2021 erfolgt.
Anlagen
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