Vorlage - VO/2021/09935
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Beschlussvorschlag
Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Zu welchem Datum erfolgte die Beauftragung des "Testzentrums Lübeck" i.S.d. § 6 Coronvirus-Testverordnung (TestV) vom 08.03.21? Wann erfolgte die Beauftragung? Erfolgte die Beauftragung in Schriftform?
2. Als welche Art von weiterem Leistungserbringer, der von der Hansestadt Lübeck beauftragt wird, wurde das "Testzentrum Lübeck" durch die Hansestadt Lübeck i.S.d. in § 6 Abs. 1 Satz 2 TestV gemachten Aufzählung angesehen?
3. Wie wurde durch das "Testzentrums Lübeck" gegenüber der Hansestadt Lübeck das Vorliegen der Eigenschaft gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 TestV nachgewiesen?
4. Wie wurde durch das "Testzentrums Lübeck" gegenüber der Hansestadt Lübeck die ärztliche Schulung des Personals zur Anwendung und Auswertung der PoC-Antigen-Tests gem. § 12 Abs. 4 TestV nachgewiesen?
5. In welchen Einrichtungen der Hansestadt Lübeck erfolgte durch das Personal des "Testzentrums Lübeck" Schnelltestungen? Bitte die Einrichtung jeweils mit Anzahl der getesteten Personen und deren Status (z.B. Schüler, Personal) angeben.
6. Erfüllten die verwendeten PoC (Schnell-) Tests die durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien gemäß §1 Abs. 1 TestV?
7. Wurde durch die Firma Sana Medical GmbH in Lübeck eine Gewerbeanmeldung für ihre Räumlichkeit im Lichthof als weitere Betriebsstätte abgegeben?
Begründung
Anlagen