Vorlage - VO/2021/09720-01
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2029 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Sarah Wüst und Herrn Bastian Striepling belastete Grundstück in Lübeck, Forstmeisterweg 41, zur Größe von 876 m² ist an die Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 207.261,60 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käufern zu tragen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Das Grundstück Forstmeisterweg 41 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zur Zeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 445 m² (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 20.498,40 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben
Den Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 16.06.2020 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigten haben am 08.12.2020 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchten.
Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO Nr. 2015/03216) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet sich auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 31.12.2018 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Beschlusses vom 18.05.2017 (Wegfall des Aufschlages von 10 %) gem. Anlage 2 dieser Vorlage.
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 111,97.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Kaufpreisberechnung
Anlage 3 – Nichtöffentlichkeit
Anlage 4 – Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen (75 KB) | ||
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2 | öffentlich | Kaufpreisberechnung (14 KB) | ||
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3 | öffentlich | Nichtöffentlichkeit (34 KB) | ||
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4 | öffentlich | Lageplan (177 KB) |
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