Vorlage - VO/2021/09759-01
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Beschlussvorschlag
Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL lehnt die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab. Für den Fall, dass sich das Landesministerium nicht von diesem Vorhaben abbringen lässt, unterstützen wir den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck.
Antragstext:
1) Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Schnellstmöglich ist an festen Messplätzen auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen der Nullwert der Umgebungsstrahlung kontinuierlich zu messen. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte werden auf der Internetseite der Stadt gelistet. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar.
2) Im zweiten Schritt, sollte es zur Zwangszuweisung von AKW-Abfällen kommen, werden die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht. Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert.
3) Bei den Messungen handelt es sich um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge für die auf der Deponie Beschäftigten und die Bevölkerung der Umgebung. Die Kosten trägt die Hansestadt Lübeck. Im Falle einer Einlagerung freigemessenen AKW-Schutts wird der Bürgermeister beauftragt, einen Weg zu finden, die Kosten auf den Urheber, den Betreiber des AKW Brunsbüttel, oder den Besteller, das Land Schleswig-Holstein, der Leistung zu übertragen.
Begründung
Als Fraktion Freie Wähler & GAL haben wir immer wieder Kritik an dem Verfahren der Freimessung von Abfällen aus Atomkraftwerken geäußert.
Für den Fall, dass das Gericht dem Widerspruch nicht stattgibt, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Dafür braucht es vorherige Messungen der bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen radioaktiven Umgebungsstrahlung über einen möglichst langen Zeitraum. Im Falle der Zwangszuweisung von 12.500 Tonnen Abfall des AKW Brunsbüttel sollen die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht werden. Bei Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert..
Anlagen
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