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Vorlage - VO/2020/09447  

Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Ausschussmitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Forums für Migrant:innen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
12.11.2020 
20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

Frau Filiz Günsür wird als Nachfolgerin von Frau Cornelia Bauke als stellvertretendes beratendes Mitglied, auf Vorschlag des Forums für Migrant:innen, in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Das Vorschlagsrecht für die Berufung von Mitglieder:innen in den Jugendhilfeausschuss nach § 71 SGB VIII ist in der Satzung des Jugendamtes verbindlich geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 4 der Satzung des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Frau Cornelia Bauke hat ihr Mandat als bisherige Stellvertreterin des Forums für Migrant:innen im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und ist zurückgetreten. Durch diesen Rücktritt ist es notwendig das frei gewordene Mandat neu zu besetzen.

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag des Forums für Migrant:innen.

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Filiz Günsür als stellevertretendes beratendes Mitglied sprechen, liegen nicht vor.

Das beratende Mitglied ist von der Bürgerschaft zu berufen.

 


Anlagen