Vorlage - VO/2020/09024  

Betreff: Corona-Soforthilfe für Travemünder Woche
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Groth, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen VO2020_09024
Anlage 2 TW_Antrag Corona-Hilfe HL_08.06.20
Anhang zur Anlage 1 Antrag HL_Finanzplan TW 2020

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck gewährt der Travemünder Woche gGmbH eine einmalige Corona-Soforthilfe in Höhe von bis zu 133.000 EUR infolge der Absage der diesjährigen 131. Travemünder Woche.

.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt & Steuerung

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

4.401 Schule & Sport

Zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für die Soforthilfe ist keine Betroffenheit gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Entfällt

 

 


Begründung

Die Travemünder Woche (TW) ist neben der Kieler und Warnemünder Woche eine der weltweit größten Segelsportgroßveranstaltungen. Jährlich nehmen bis zu 1.200 Boote mit 2.300 Sportler:innen an den Segelwettbewerben teil und sind zusammen mit dem Landprogramm Anziehungspunkt für knapp 850.000 - 1 Mio. Gäste. Die TW ist der jährliche Höhepunkt der touristischen Saison in Travemünde mit einer großen nationalen und internationalen Ausstrahlungskraft.

 

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die TW zu einer unverzichtbaren und nicht mehr wegzudenkenden Marke für die Anziehungskraft des Sport- und Tourismusstandortes Lübeck. Neben der Kieler Woche und SHMF ist die TW auch ein Botschafter für die Attraktivität des Landes und der Region für Gastfreundschaft und Leistungssport.

 

Das bestätigt auch der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV), wonach die TW eine sportliche Großveranstaltung und ein überregionaler Werbeträger für die Hansestadt Lübeck ist. Der LSV hat im Jahr 2017 im Rahmen einer Studie den "Wert" der Schleswig-Holsteinischen Großsportveranstaltungen bewertet. Dabei belegte die Travemünder Woche hinter der Kieler Woche den 2. Platz, sowohl bei der Anzahl der Besucher:innen (Kieler Woche: 3 Mio. Gäste; TW 1 Mio. Gäste), als auch beim besuchergenerierten Umsatz (Kieler Woche: 61 Mio. EUR; TW: 20,3 Mio. EUR). Diese Zahlen belegen laut LSV die wirtschaftliche Bedeutung der TW für die Region Lübeck.

 

Traditionsgemäß ist die Hansestadt Lübeck eng mit der TW verbunden. Entweder bei der Ausrichtung von Empfängen, bei der Mitwirkung des medienwirksamen Rotsponcups oder des Einsatzes von städtischen Personal, die für die Zeit Urlaub nehmen, um die TW zu unterstützen.

 

Veranstalter der Travemünder Woche ist der Lübecker Yacht Club e.V. (LYC), der die Travemünder Woche gemeinnützige GmbH (TW gGmbH) mit der Organisation und Ausrichtung der TW beauftragt hat. Alleingesellschafter der TW gGmbH ist der LYC. Das finanzielle Risiko bei der Austragung Travemünder Woche liegt bei der TW gGmbH.

 

Spätestens mit dem Verbot von Großveranstaltungen über 1.000 Teilnehmenden bis zum 31.08.2020 auf der Grundlage einer Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (zuletzt am 05.06.2020) ist die Durchführung der TW faktisch nicht mehr möglich. Am 22.04.2020 wurde deshalb die 131. Travemünder Woche (17.-26.07.2020) abgesagt. Ein möglicher Ersatztermin Anfang Oktober wurde als nicht machbar verworfen.

 

Trotz der Absage TW sind bereits Kosten angefallen (u.a. Reise- und Messekosten und Planungs- und Genehmigungskosten für die diesjährige TW) oder fallen weiter an (u.a. Personal, Versicherungen, Mieten), für die es keine auskömmliche Gegenfinanzierung gibt.

 

Die regulären Aufwendungen zur Durchführung der Travemünder Woche, die bei der TW gGmbH anfallen, liegen bei rund 405.950 EUR. Die Finanzierung in etwa gleicher Höhe erfolgt durch die Meldegelder, Sponsoring, Erträgen aus dem Landprogramm und Fördermittel einschließlich des jährlichen Zuschusses der Hansestadt Lübeck aus der Sportförderung in Höhe von 31.000 EUR. Die Einnahmen sind komplett ausgefallen bzw. die Meldegelder werden zurückgezahlt. Die Hansestadt Lübeck hat den Zuschuss im Rahmen der Sportförderung nicht ausgezahlt, weil die TW abgesagt worden ist.

 

Trotz sofort eingeleiteter Gegenmaßnahmen verbleibt eine Finanzierungslücke für die gGmbH in Höhe von rund 132.712 €. Weder die TW gGmbH noch der LYC verfügen über Rücklagen zum Verlustausgleich, und auch die entsprechenden Hilfsprogramme des Bundes und der Arbeitsagentur können diese Lücke nicht schließen. Anträge auf Corona-Soforthilfe beim Bund und Kurzarbeitergeld sind gestellt. Vor diesem Hintergrund hat die TW gGmbH einen Antrag auf Soforthilfe bei der Hansestadt Lübeck gestellt (siehe Anlage 2).

 

Gleichzeitig sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Planungen und die Organisation für die 132. Travemünder Woche begonnen werden können. Hierzu ist es erforderlich, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für den Veranstalter zu mindern. Sollte die Finanzierungslücke in diesem Jahr nicht geschlossen werden, wäre das gleichbedeutend das Ende der Travemünder Woche. Aus den bereits oben genannten sport- und standortpolitischen Gründen ist der Eintritt dieser Folge zu verhindern. Alternativ müsste sonst die Hansestadt Lübeck als Veranstalter auftreten und das volle Austragungsrisiko übernehmen, das bislang beim LYC bzw. der TW gGmbH liegt.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die Hansestadt Lübeck, im Rahmen des von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirms (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, der TW gGmbH unter Anrechnung der Corona-Hilfe des Bundes und der Arbeitsagentur (Kurzarbeitergeld) eine einmalige Soforthilfe in Höhe von bis zu 133.000 EUR zu gewähren. Die Mittel werden aus dem Produktsachkonto 421001 000.5318001 (Förderung zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 611001 000.4121000 (Steuer, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).

 

Der finanzielle Schaden bei der TW gGmbH ist ursächlich verbunden mit der Corona-Pandemie, die vom Veranstalter unverschuldet zur Absage der TW geführt hat.

 

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Schreiben Travemünder Woche gGmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen VO2020_09024 (55 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 TW_Antrag Corona-Hilfe HL_08.06.20 (75 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anhang zur Anlage 1 Antrag HL_Finanzplan TW 2020 (96 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09024   Corona-Soforthilfe für Travemünder Woche   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09024-01   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Änderungsantrag zu VO/2020/09024 - Corona-Soforthilfe für Travemünder Woche   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09024-02   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ÄA zu VO/2020/09024 Corona-Soforthilfe für Travemünder Woche   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion