Vorlage - VO/2020/08993  

Betreff: Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in St. Jürgen 2020 - investiv
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.06.2020 
35. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannten Straßen wird erteilt; mit den Maßnahmen darf begonnen werden.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Art der Ausschreibung : beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

Die Sanierung der Straßen Langjohrd / Milbreed und Alexander-Fleming-Straße ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) unabdingbar.

Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.

Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2020 auszuführen.

Sollte in 2020 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2020 / 2021 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss bzw. erhebliche, den fließenden Verkehr betreffende Maßnahmen, getroffen werden müssten, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.

Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.6 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand / Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Fußwege) abgestimmt worden.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

 

1.)    Deckenerneuerung, Langjohrd / Milbreed

Die Straßen Langjohrd / Milbreed besitzen als Verbindungsstraßen zwischen Büssau und Kronsforde eine geringe Verkehrsbedeutung. Gleichzeitig haben sie eine Erschließungsfunktion für die ansässigen Gewerbebetriebe / Landwirtschaft.

Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung- und Bewertung wurde festgestellt, dass für die Straße Langjohrd / Milbreed Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant, die Fahrbahn der Straße Langjohrd / Milbreed im September 2020 auf einer Fläche von ca. 4.800 m² durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau zu sanieren.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden auf ca. 215.000,00 Euro veranschlagt.

Weitergehende Maßnahmen für den Radverkehr sind nach Abstimmung mit 5.660.6 (Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte) nicht erforderlich.

 

2.)    Deckenerneuerung, Alexander-Fleming-Straße

Die Alexander-Fleming-Straße verläuft in Lübeck St. Jürgen (Hochschulstadtteil) zwischen der Paul-Ehrlich-Straße und der Maria-Goeppert-Straße und hat eine hohe Verkehrsbedeutung. Gleichzeitig hat sie eine Durchgangs- und Erschließungsfunktion für die Anwohner:innen, Polizeistation und die ansässigen Gewerbebetriebe.

 

Nach der Straßenkontrolle wurde festgestellt, dass für die Alexander-Fleming-Straße Sanierungsbedarf besteht.

Für den Sanierungsbereich wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen und Abplatzungen. Die letzten Winter haben den Zustand der Alexander-Fleming-Straße weiter erheblich verschlechtert; bei Frost-Tau-Wechsel können weiterhin erhebliche Winterschäden entstehen, welche die Substanz der Fahrbahn weiter schädigen und somit eine Sanierung unumgänglich machen.

Es ist geplant, die Fahrbahn der Alexander-Fleming-Straße zwischen der Paul-Ehrlich-Straße und Maria-Goeppert-Straße im Oktober 2020 auf einer Fläche von ca. 1.600 m² durch eine Deckenerneuerung zu sanieren.

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden auf ca. 105.000,00 Euro veranschlagt.

Weitergehende Maßnahmen für den Radverkehr sind nach Abstimmung mit 5.660.6 (Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte) nicht erforderlich.

 

Zeitplan:

Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.

Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine

Ausführung der Maßnahme Alexander-Fleming-Straße in den Herbstferien 2020 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.

 

Kosten / Finanzierung :

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2020 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem Produktsachkonto (541001 551 – Fahrbahndeckenerneuerung).

 

Die Mittel stammen überwiegend aus der Zuwendung nach § 15 Abs. 4 FAG im Jahr 2020 - Bewilligung vom 03.03.2020 über 289.464,13 Euro und müssen in diesem Jahr zweckgebunden für Fahrbahndecken verausgabt werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Um auch eine Abrechnung in diesem Jahr sicherstellen zu können und den verkehrlichen Belangen auf den Strecken Rechnung zu tragen, ist eine Umsetzung im September und Oktober 2020 zwingend erforderlich. Eine Zustimmung nach der Sommerpause wäre für eine Ausschreibung zu kurzfristig.

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (18 KB)