Vorlage - VO/2020/08875  

Betreff: Fregattenstraße - Schutzstreifen für den Radverkehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Spiller, Astrid
Beratungsfolge:
Senat zur Vorberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.06.2020 
35. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Lageplan

Beschlussvorschlag


In der Fregattenstraße werden beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr (Variante 2) angelegt.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Straßenverkehrsordnung, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

- Verringerung der Emissionen durch Ver-

  besserung der Radverkehrsführung zur

  Erhöhung des Radverkehrsanteils

- Entsiegelung von Flächen

- Baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Ausgangssituation:

 

In der Fregattenstraße gibt es beidseitig Radwege mit einer Breite von ca. 1.60 – 1.70 m auf einer Länge von ca. 1.390 m. Neben den Radwegen befinden sich Parkstreifen für Kfz, Sicherheitstrennstreifen zum Schutz vor sich öffnenden Kfz-Türen sind nicht vorhanden. Die Oberflächen der Radwege sind teilweise in einem schlechten baulichen Zustand, sie wurden 2019 punktuell ausgebessert. Auf der Westseite der Fregattenstraße führen Straßenbäume neben dem Radweg zu erheblichen Baumwurzelaufbrüchen. Im Bereich der Buntekuhbrücke („Kamelbrücke“) wurden die Radwege ausgebaut und befinden sich in einem guten Zustand.

 

 

Vorauswahl der Führungsform gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010):

 

Verkehrszählung:

 

  • 6.115 Kfz/24h (544 Kfz in der Spitzenstunde abends) am 10.03.2020 Fregattenstraße/Korvettenstraße; 4,8 % SV-Anteil
  • 812 Radfahrende/24h am 28.11.2019
  • Ruhender Verkehr am 28.11.2019: 130 Pkw und 17 Kfz > 2,8 t (z. B. Sprinter, Lkw, Wohnmobile, entspricht Parkplatzlänge für ca. 25 Pkw)

Hinweis: Die Verkehrsdaten des ruhenden Verkehrs wurden korrigiert und entsprechen nicht mehr denen im mündlichen Bericht in der Bauausschuss-Sitzung am 16.03.2020.

 

Anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und der Verkehrsbelastung (Kfz-Spitzenstunde) ergibt sich der ERA-Belastungsbereich II, d. h., ein zusätzliches Angebot für den Radverkehr ist erforderlich (z. B. Schutzstreifen, Gehweg Radfahrer frei, Radwege ohne Benutzungspflicht).

 


 

Ergebnis: Variante mit durchgehenden Schutzstreifen

 

Varianten:

 

Kriterium

Variante 1

Variante 2

Variante 3

 

Sanierung Radwege                                  Breite 1,65 m/1,70 m (Bestand), kein Sicherheitstrennstreifen zu Kfz-Parken/Fahrbahn

Schutzstreifen                                       Breite 2,25 m

(Kurvenbereich 1,25 m)

Ausbau der Radwege                      Breite 2,75 m einschließlich Sicherheitstrennstreifen

ERA-konform

nein

ja

ja

Baumfällung

nein

nein

ja (mind. 10 Bäume)

Eingriff in Baumwurzeln, Probleme mit Baumwurzeln

ja

nein

ja

Entsiegelung der Radwege für Klimaschutz

nein

ja

nein

Entfall Parkraum

ja (Bedarf wird gedeckt)

ja (Bedarf von ca. 2 Pkw-Parkplätzen wird nicht gedeckt)

ja (Bedarf wird gedeckt)

Parken für Kfz > 2,8 t

bleibt

vorgesehen

nicht realisierbar

Baukosten brutto

ca. 143.000 €

ca. 523.000 €

ca. 1.428.000 €

Grün: positiv, Rot: negativ

 

 

Beschreibung der Maßnahme (Variante 2):

 

Es werden an beiden Seiten Schutzstreifen in einer Breite von 2,00 m – 2,25 m einschließlich Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn markiert. Im Kurvenbereich erhalten die Schutzstreifen wegen der schmalen Fahrbahn nur eine Breite von 1,25 m (Mindestbreite), dort findet auch zukünftig kein Kfz-Parken statt. Die Fahrspuren erhalten eine Breite von 3,00 m, die Breite der Gehwege wird nicht verändert.

 

Auf der Westseite entfällt das Kfz-Parken durchgehend, um den Platz für die Anlage des Schutzstreifens zu schaffen. Dadurch entfallen ca. 118 Pkw-Parkplätze (Länge pro Pkw-Parkplatz 5,75 m). Auf der Ostseite bleiben 153 Pkw-Parkplätze erhalten, die den jetzigen Bedarf an 130 Pkw-Parkplätzen und 17 Kfz-Parkplätzen > 2,8 t (entspricht Parken von insgesamt ca. 155 Pkw) leicht unterschreiten. Zwei Pkw-Parkplätze fehlen zukünftig. Um die Nachfrage nach Parkplätzen für Kfz > 2,8 t zu decken, sollen 3,00 m breite Parkbereiche baulich hergerichtet werden.

 

Alle Straßenbäume bleiben erhalten, ein Eingriff in die Baumwurzeln ist nicht erforderlich. Die alten Radwege sollen aus Klimaschutzgründen entsiegelt werden, um ausreichend Platz für die vorhandenen Straßenbäume zu schaffen und ggf. Neupflanzungen zu ermöglichen.

 

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme soll die Haltestelle Talweg in der Fregattenstraße ausgebaut werden.

 


 

Querschnitt der geplanten Schutzstreifen:

 

 

 

In der Sitzung des Runden Tisches Radverkehr am 03.03.2020 wurde die Radverkehrsführung „Schutzstreifen in der Fregattenstraße“ vorgestellt. Die Teilnehmenden haben die Maßnahme zur Kenntnis genommen, die Erforderlichkeit des Lkw-Parkens wurde infrage gestellt.

 

Zeitplan:

 

Die Vergabe der Baumaßnahme könnte 2020 und der Bau in den Osterferien 2021 durchgeführt werden.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Baukosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 523.000 € brutto. Die Ge-samtkosten einschließlich Baunebenkosten (u. a. Kosten für Planung, Gutachten, Bauüber-wachung) in Höhe von 575.000 € brutto sind im Finanzplan 2020 im Produktsachkonto 541001.625.7852000 „Um- und Ausbau von Radwegen“ enthalten.

 

Für die Maßnahme wurde eine Fördervoranfrage gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein eingereicht. Eine Aussage über die Förderfähigkeit der Maßnahme wird seitens des Landes voraussichtlich im September 2020 erfolgen. Die Förderung wird nur bei einem Baubeginn 2021 in Aussicht gestellt.

 


Anlagen

1 – Finanzielle Auswirkungen

2 – Lageplan und Systemquerschnitt – Variante 2

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (72 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Lageplan (1728 KB)