Vorlage - VO/2020/08779  

Betreff: Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag der FDP - Änderungsantrag zu VO/2019/07599-01 Bündnis 90/Die Grünen: At zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der KiTa Reform des Landes" (VO/2019/07856)
Status:öffentlich  
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.08.2019 den Antrag der FDP in den Jugendhilfeausschuss, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft, überwiesen. Die Behandlung im Jugendhilfeausschuss sollte bis zum Beschluss der Reform auf Landesebene vertagt werden.


Antrag:

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.

Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität  und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.

Daher werden diese Mittel in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Ausfinanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Lübeck verwendet.

Bis zum Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 steigen die Elternbeiträge nicht. Ab Inkrafttreten der Reform und mindestens bis Ende 2022 werden die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Lübeck höchstens so festgesetzt, dass das wegfallende Krippengeld von 100 Euro ab 2020 kompensiert wird und damit in Lübeck kein Elternteil durch die Reform finanziell schlechter gestellt wird.

Über diesen Betrag hinausgehende weitere Beitragssenkungen werden angestrebt, können aber erst nach Vorliegen der detaillierten finanziellen Zuweisungen und zu finanzierenden Ausgaben entschieden werden. Für die Festsetzung der Elternbeiträge sind dabei neben den eigentlichen Elternbeiträgen, die vorgegebene Geschwisterermäßigung und eine ausgewogene Sozialstaffel* als Gesamtpaket zu berücksichtigen, um insbesondere Familien mit geringem Einkommen stärker zu entlasten. Diese drei Teilbereiche der Beiträge und deren Höhe werden daher notwendigerweise zusammen festgelegt.

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den neuen gesetzlichen Vorgaben liegen, mindestens beibehalten. Darunter fallen insbesondere aktuell gültige Regelungen der Schließzeitenregelungen sowie der Geschwisterermäßigungen für die Schulkindbetreuung in Horten und  Grundschulen.

Damit die Betreuungsqualität nachhaltig gesichert und verbessert werden kann, sind insbesondere die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu verbessern. Aufgrund einer zur Zeit großen Fluktuation und dem Ausscheiden aus dem Beruf von Fachkräften werden Maßnahmen, insbesondere bei Gesundheitsschutz und -förderung ergriffen, um die Berufe in der Kinderbetreuung attraktiver zu machen und Ausfallzeiten und Erkrankungen zu reduzieren.

*angelehnt an die Anwendung im Kreis Stormarn (https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/RichtlinieSozialstaffelKitaBetreuung.pdf)

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.03.2020 mit dem Antrag befasst und ihn einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt somit keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 


Anlagen