Vorlage - VO/2020/08717-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage gem. § 16 der GeschO der Bürgerschaft des BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Leitungswasser in den Sitzungen der städtischen Gremien und der Stadtverwaltung?
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2020/08717
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Schäfers, Barbara
Beratungsfolge:
Senat
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. § 16 der GeschO der Bürgerschaft des BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Leitungswasser in den Sitzungen der städtischen Gremien und der Verwaltung?

 
Um eine Entscheidungsgrundlage über die Frage von Leitungswasser als Trinkwasser in den Sitzungen der städtischen Gremien und der Stadtverwaltung zu bekommen, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

Frage 1:

Ist die Wasserqualität des Leitungswassers im Rathaus sowie in den weiteren Gebäuden der Stadtverwaltung geeignet, das Leitungswasser als Trinkwasser zu verwenden? Dabei soll bitte auch auf die Frage der Eignung der Rohrleitung eingegangen werden (Zustand/Material).

 

Frage 2:

In welchen städtischen Verwaltungsgebäuden ist es möglich, Wasserspender zu installieren, wie sie in einigen Lübecker Schulen schon heute betrieben werden und gemäß des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2019/08061-01-01 vom 30.1. 2020 künftig an allen Lübecker Schulen angeboten wurden sollen?

 

Frage 3:

In welchen städtischen Verwaltungsgebäuden ist es nicht möglich, solche Wasserspender zu installieren und warum nicht?

 


Begründung


zu Frage 1 (Beantwortung durch UNV):

Die städtischen Gebäude, einschließlich des Rathauses, werden mit Trinkwasser durch die Stadtwerke Lübeck versorgt. Dieses Wasser besitzt Trinkwasserqualität. Durch Materialien in der Trinkwasser-Hausinstallation kann eine negative Veränderung der Trinkwasserqualität eintreten. Dazu zählen u. a. Rohre aus Eisen und Blei. Das Trinkwasser kann sich bräunlich verfärben oder es wird Blei aus den Rohren gelöst und ins Wasser abgegeben.

In der Vergangenheit gab es in einigen Verwaltungsgebäuden (u.a. im Rathaushof) Beschwerden über die Trinkwasserqualität. Gesundheitlicher Umweltschutz hat gemeinsam mit GMHL an diesen Standorten Begehungen und Beprobungen durchgeführt. Vereinzelt war der Grenzwert für Blei im Trinkwasser überschritten. Die Ursachen wurden beseitigt.

 

 

zu Frage 2 (Beantwortung durch GMHL):

Grundsätzlich ist es in allen Lübecker Verwaltungsgebäuden sowie in den angemieteten Räumlichkeiten für die Stadtteilbüros (Bürgerservice)  möglich, für den Verwendungszweck zugelassene Wasserspender zu installieren und zu betreiben. Die verwendeten Leitungen müssen, gemäß Herstellervorgabe, den anerkannten Regeln der Technik und im Besonderen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Auf der Grundlage einer technischen Bewertung müssen vom Hauptanschluss aus bis zum Aufstellort des Wasserspenders neue Leitungen inklusive Spülvorrichtung installiert werden. Entsprechend erfolgt aktuell die Umsetzung an den Schulen.

 

zu Frage 3 (Beantwortung durch GMHL):

In allen Verwaltungsgebäuden kann entsprechend der Vorgehensweise nach Punkt 2 ein Wasserspender nachträglich installiert werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Trinkwasserleitungen sind unter den objektspezifischen Bedingungen (z. B. Denkmalschutz) nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung vorzusehen.

.

 


Anlagen

./.
 

 

Stammbaum:
VO/2020/08717   Anfrage gem. §16 GO des BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Leitungswasser in den Sitzungen der städtischen Gremien und der Stadtverwaltung?   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2020/08717-01   Antwort auf die Anfrage gem. § 16 der GeschO der Bürgerschaft des BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Leitungswasser in den Sitzungen der städtischen Gremien und der Stadtverwaltung?   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Antwort auf Anfrage öffentlich