Vorlage - VO/2020/08663
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
- dem Beispiel des Gemeinderates Freiburg zu folgen und in der Lübecker Bürgerschaft elektronisch abzustimmen. Dazu werden die Kosten für die technischen Voraussetzungen spätestens in den Haushalt 2021 eingestellt.
- zukünftig, soweit wie möglich, mehr abschließende Beratungen von Anträgen, Berichten und Vorlagen in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu ermöglichen und auf eine Wiedervorlage in der Bürgerschaft, nach der Überweisung in einen beratenden Ausschuss, zu verzichten.
- die Hauptsatzung und/oder Geschäftsordnung zu ändern damit die Nummern 1 und 2 umgesetzt werden können.
- Sollten bundes- und/oder landesrechtliche Hürden den Nummern 1 bis 3 entgegenstehen, wird der Bürgermeister beauftragt auf eine Änderung der entgegenstehenden Regelungen, bei der Bundes- und/oder Landesregierung und den Mitgliedern des Bundes- und/oder Landtages, hinzuwirken.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlagen