Vorlage - VO/2020/08607
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Beschlussvorschlag
1.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflegepersonen sowie die Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Ziel zu überarbeiten, dass das wegfallende Krippengeld des Landes für alle Eltern durch eine Beitragssenkung kompensiert wird. Eine entsprechende Regelung wird ebenfalls in den Budgetverträgen mit den freien Trägern festgeschrieben. Diese Regelungen werden zur Einführung der Kitareform des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt und durch Landesmittel aus der Kitareform finanziert.
2. Es werden 8 Vollzeitstellen (Verwaltungsfachkräfte E6) durch die Landesmittel der
Kitareform finanziert, die nur für die KITA-Verwaltung der städtischen KITA zuständig sind (keine Überschneidungen mit schulischen Verwaltungsaufgaben); Bevor diese Stellen an städt. Kindertagestätten installiert werden, muss ein schlüssiges Konzept erstellt werden. Dieses Konzept beinhaltet eine Aufgaben- und Stellenbeschreibung für die zu schaffenden Stellen. Somit werden die Kosten erst im nächsten Haushalt relevant (ca. 300.000€), bis zur Vorstellung und Umsetzung des Konzeptes werden die Mittel eingesetzt, um Leitungen/stellvertretende Leitung in KITA für die neu anfallenden Verwaltungsaufgaben freizustellen. Die Kitaleitungen werden in die Konzepterarbeitung mit einbezogen, da sich Fragen nach Raumnutzung, Aufgabenverteilung etc. ergeben werden.
3. Betreuungsverträge und andere relevante Anträge und Verwaltungsformulare werden an städt. Kindertagesstätten, wo nicht schon geschehen, in digitaler Form bereitgestellt und bearbeitet, um eine einfachere und schnellere Bearbeitung zu gewährleisten. Wo rechtlich zulässig und von Eltern gewünscht werden die Elterninformationen auch per Email erfolgen.
Begründung
Anlagen