Vorlage - VO/2020/08550-01  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE: AT zu VO/2020/08550: Konzept zur Einrichtung eines Drogenkonsumraums
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander  Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

der Bürgermeister wird aufgefordert, der Landesregierung zu signalisieren, dass die Stadt Lübeck den Betrieb eines Drogenkonsumraums aufnehmen will. Zeitgleich wird ein Konzept für die Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraumes in Lübeck erstellt.

 

Dieses wird der Bürgerschaft unverzüglich nach erteilter Erlaubnis der obersten zuständigen Landesbehörde respektive dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes gemäß § 10a BtMG zur Entscheidung vorgelegt.

 

Es ist eine ordnungspolitisch geeignete und im Rahmen der weiteren Präventions- und Unterstützungsangebote sinnvoll abgestimmte Örtlichkeit vorzuschlagen.

 

Im Rahmen des Konzeptes zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes soll die Stadt folgende gesundheitlichen und drogentherapeutischen Ziele verfolgen:

 

Vermeidung von Infektionen und schweren Folgeerkrankungen

 Verhinderung von Überdosierungen und Drogentodesfällen

 Verbesserung des Kenntnisstandes zu Risiken des Drogengebrauchs

 Kontaktaufnahme und -pflege sowie Weitervermittlung von schwer erreichbaren  Drogenkonsument*innen

 Erhöhung der Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation

 Verminderung des öffentlichen Drogenkonsums und damit einhergehende ordnungspolitische Ziele

 

Des Weiteren sind im Rahmen des Konzeptes Anforderungen hinsichtlich der personellen und technischen Ausstattung zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes sowie zur Sicherung des täglichen Betriebes gemäß der Einzelnorm § 10a BtMG Abs. 2 vorzuschlagen. Vor diesem Hintergrund sollen die für die Inbetriebnahme sowie die für den täglichen infrastrukturellen und personellen Betrieb notwendigen investiven und konsumtiven Mittel beziffert werden.

 

 


Begründung

Erfolgt mündlich. 
 

 

 


Anlagen