Vorlage - VO/2020/08550-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen,
der Bürgermeister wird aufgefordert, der Landesregierung zu signalisieren, dass die Stadt Lübeck den Betrieb eines Drogenkonsumraums aufnehmen will. Zeitgleich wird ein Konzept für die Inbetriebnahme eines Drogenkonsumraumes in Lübeck erstellt.
Dieses wird der Bürgerschaft unverzüglich nach erteilter Erlaubnis der obersten zuständigen Landesbehörde respektive dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes gemäß § 10a BtMG zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist eine ordnungspolitisch geeignete und im Rahmen der weiteren Präventions- und Unterstützungsangebote sinnvoll abgestimmte Örtlichkeit vorzuschlagen.
Im Rahmen des Konzeptes zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes soll die Stadt folgende gesundheitlichen und drogentherapeutischen Ziele verfolgen:
• Vermeidung von Infektionen und schweren Folgeerkrankungen
• Verhinderung von Überdosierungen und Drogentodesfällen
• Verbesserung des Kenntnisstandes zu Risiken des Drogengebrauchs
• Kontaktaufnahme und -pflege sowie Weitervermittlung von schwer erreichbaren Drogenkonsument*innen
• Erhöhung der Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation
• Verminderung des öffentlichen Drogenkonsums und damit einhergehende ordnungspolitische Ziele
Des Weiteren sind im Rahmen des Konzeptes Anforderungen hinsichtlich der personellen und technischen Ausstattung zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes sowie zur Sicherung des täglichen Betriebes gemäß der Einzelnorm § 10a BtMG Abs. 2 vorzuschlagen. Vor diesem Hintergrund sollen die für die Inbetriebnahme sowie die für den täglichen infrastrukturellen und personellen Betrieb notwendigen investiven und konsumtiven Mittel beziffert werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen